Vorarlberg

Vorarlberger verlor sechsstellige Summe bei Glücksspiel – nun klagt er das Geld wieder ein

30.08.2025 • 14:12 Uhr
Vorarlberger verlor sechsstellige Summe bei Glücksspiel - nun klagt er das Geld wieder ein

Berufungsgericht entschied darüber, ob der ausländische Anbieter das verlorene Geld und die Zinsen zurückzahlen muss.

Das Glücksspielunternehmen bot seine Website österreichischen Konsumenten in deutscher Sprache an. Zwischen 2011 und 2017 hat der klagende Vorarlberger nach den gerichtlichen Feststellungen bei Online-Glücksspielen insgesamt 108.000 Euro verloren. Der beklagte Anbieter aus Malta hat ihm die Verluste zu ersetzen.

Das wurde nun in einem Zivilprozess entschieden. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte das Urteil des Landesgerichts Feldkirch. Das beklagte Glücksspielunternehmen kann das nicht rechtskräftige OLG-Urteil noch mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien bekämpfen.

Keine Glücksspiellizenz

Wie in vielen anderen ähnlichen Verfahren um Glücksspielverluste begründeten die Gerichte ihre Entscheidung so: Der ausländische Anbieter verfüge über keine Glücksspiellizenz in Österreich und habe hierzulande gegen das Glücksspielmonopol und damit gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Die Glücksspielgeschäfte seien daher verboten und nichtig. Deshalb sei das Unternehmen zur Rückzahlung an den österreichischen Verbraucher verpflichtet.

Das Oberlandesgericht stützte sich im Berufungsurteil auf höchstgerichtliche Entscheidungen. Demnach verstößt das österreichische Glücksspielmonopol keineswegs gegen EU-Recht. Das beklagte Unternehmen mit Sitz im EU-Staat Malta argumentierte vergeblich mit der Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht.

Zinsen verjährt

Nur was die Zinsen anbelangt, gab das OLG der Berufung der beklagten Partei teilweise Folge. Mehr als drei Jahre vor der im November 2021 erfolgten Einbringung der Klage geforderte Zinsen seien verjährt, urteilte der Berufungssenat. Deshalb habe der Kläger bloß Anspruch auf vier Prozent an Zinsen seit November 2021.

Das Landesgericht hatte in erster Instanz den Beginn des Zinsenlaufs mit dem Ende des Glücksspiels des Klägers mit 2017 festgelegt.

An Verfahrenskosten hat das beklagte Unternehmen dem Kläger 13.900 Euro zu ersetzen, so das Oberlandesgericht.

Offen ist auch in diesem Glücksspielfall, ob der Kläger das ihm zustehende Geld auch tatsächlich bekommt. Mittlerweile können nach gerichtlichen Entscheidungen wegen der rechtlichen Durchsetzungsprobleme in Malta Exekutionsverfahren auch an österreichischen Bezirksgerichten geführt werden. Aber auch dazu verweisen Gerichte darauf, dass damit noch nicht gesichert ist, dass Forderungen einbringlich gemacht werden können.