Lokal

NS-Symbole in TikTok-Videos: Haftstrafe für 14-jährigen Neonazi

23.09.2025 • 13:18 Uhr
NS-Symbole in TikTok-Videos: Haftstrafe für 14-jährigen Neonazi
Der Minderjährige veröffentlichte einschlägige Videos auf TikTok. Shutterstock

Nationalsozialistische Wiederbetätigung in sieben Fällen. Bereits zweite Haftstrafe für den Minderjährigen.

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in sieben Fällen wurde der 14-jährige Untersuchungshäftling am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach dem Verbotsgesetz zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Dem unter schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsenen Angeklagten wurde die Weisung erteilt, ab sofort in einer betreuten Wohngemeinschaft zu leben. Zudem hat er weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

TikTok-Videos

Das Urteil des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Anna-Katharina Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug null bis fünf Jahre Haft.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz bekannte sich schuldig. Er zeigte vor anderen den Hitlergruß, auch in einem Tanzvideo. Zudem rief er vor anderen „Heil Hitler!“. Auf TikTok zeigte sich der Jugendliche auf einem Video mit einer Kette mit einem NS-Symbol und veröffentliche dort Fotos mit einem Symbol der Nationalsozialisten. Des Weiteren trug der Minderjährige Kleidung mit NS-Zeichen und hatte auf seiner Handyhülle ein NS-Symbol.

Strafbemessung

Bei der Strafbemessung hatte das Gericht wegen des angeklagten Tatzeitraums zwischen Oktober 2024 und Jänner 2025 Rücksicht auf die Verurteilung vom August am Landesgericht zu nehmen. Wegen Einbruchsdiebstählen und anderer Delikte wurde damals über den unbescholtenen 14-Jährigen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt. Den unbedingten zu verbüßenden Teil von drei Monaten hat er bis Anfang Juli bereits in der U-Haft abgesessen.

Aus der nunmehrigen Haftstrafe von fünf Monaten wurde der Verurteilte am Dienstag vorzeitig und auf Bewährung gleich nach dem Prozess aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen.