Klage: “Ungeeigneter” Geschäftsführer soll abberufen werden

In einem Machtkampf um ein Familienunternehmen wollen zwei Geschwister vor Gericht erzwingen, dass ihr Bruder als Geschäftsführer abberufen wird.
Seit dem Tod des Vaters führen dessen Kinder seit Jahren mit zahlreichen Gerichtsprozessen einen Machtkampf um die Führung des Familienunternehmens. Die jüngste Gerichtsverhandlung fand am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch statt.
Dabei fordern zwei klagende Geschwister die Abberufung ihres beklagten Bruders als Geschäftsführer des Familienunternehmens. Die Kläger behaupten, ihr Bruder sei für die Geschäftsführung nicht geeignet.
Bilanzfälschung und andere Missstände
In der Klage werden dem beklagten Geschäftsführer schwere Vorwürfe gemacht. Demnach soll er sogar für eine Bilanzfälschung verantwortlich sein und die Insolvenz eines der Unternehmen der Familiengruppe zu spät angemeldet haben. Zudem werden ihm Missstände etwa bei Mieten und der Lagerung von Material vorgeworfen. Der beklagte Geschäftsführer bestreitet die Vorwürfe.
Der anhängige Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch begann schon vor mehreren Jahren. Die Zivilrichterin bat die Kläger am Donnerstag, bis zur nächsten Verhandlung die Vorwürfe schriftlich zu aktualisieren.
Zerrüttete Familienverhältnisse
Der Geschäftsführer sei auch deshalb sofort abzuberufen, weil die Familienverhältnisse zerrüttet seien. So argumentierte in der Tagsatzung am Donnerstag einer der beiden Klagsvertreter. Die zerrütteten Familienverhältnisse würden sich negativ auf das Familienunternehmen auswirken, meinte der Rechtsanwalt. Das Unternehmen könne nur dann funktionieren, wenn keines der Familienmitglieder die Geschäfte führe. Als Geschäftsführer sei jemand von außerhalb der Familie zu bestellen. Nur so könne der Bestand des Unternehmens gesichert werden.
Zerrüttete Familienverhältnisse seien kein Abberufungsgrund, sagte der Beklagtenvertreter. Ansonsten könnten in Familienunternehmen Konflikte geschürt werden, um ungeliebte Familienmitglieder aus der Geschäftsführung wegzubekommen, sagte der beklagte Geschäftsführer.