Vorarlberg

Klage gegen ÖBB nach tödlichem Arbeitsunfall

25.10.2025 • 16:00 Uhr
Klage gegen ÖBB nach tödlichem Arbeitsunfall
Die ÖBB Infrastruktur AG sieht sich einer Schadenersatzklage gegenüber. apa/hartinger/canva

Autofahrerin fuhr gegen herabhängendes Stahlseil, wodurch ÖBB-Arbeiter tödlich verletzt wurde. Lenkerin verlangt von ÖBB Ersatz für Autoschaden und Schmerzengeld.

Der tödliche Unfall ereignete sich am 12. Juli 2022 in Dornbirn-Hatlerdorf. Bei der dortigen ÖBB-Haltestelle tauschte ein ÖBB-Bautrupp ein Stahlseil für die Beleuchtung des Bahnsteigs aus. Ein Teil des alten Stahlseils fiel beim Aufrollen auf dem Bahnsteig über die Lärmschutzwand und ragte in einer Schlaufe hinunter in die Unterführung, durch die die Schweizerstraße verläuft.

Eine Autofahrerin fuhr gegen das Stahlseil und schleifte es mit. Dadurch geriet das Stahlseil in Spannung. Ein mit dem Aufrollen des Stahlseils beschäftigter ÖBB-Arbeiter wurde von der Bahnbrücke in die sechs Meter darunter liegende Unterführung geschleudert. Der 27-Jährige erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Von fahrlässiger Tötung freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch machte die Autofahrerin für den tödlichen Unfall verantwortlich. Demnach hätte sie das Stahlseil rechtzeitig erkennen und anhalten können. Die unbescholtene Angeklagte wurde aber 2023 am Bezirksgericht Dornbirn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung rechtskräftig freigesprochen. Weil sie nicht damit habe rechnen müssen, dass in die Unterführung ein Stahlseil herunterhängt.

Die Pkw-Lenkerin klagte daraufhin die ÖBB Infrastruktur AG auf 16.000 Euro Schadenersatz. Die Klägerin fordert nach Angaben ihres Anwalts Bernhard Schwendinger 10.000 Euro für die Reparatur ihres beschädigten Autos und 6000 Euro Schmerzengeld für den erlittenen Schockschaden. Die ÖBB hätten seiner Mandantin 3100 Euro überwiesen, 2500 Euro für den Fahrzeugschaden und 600 Euro für den Schockschaden, berichtete der Klagsvertreter.

Das Landesgericht Feldkirch wies in dem anhängigen Zivilprozess die Klage ab. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob aber das Urteil auf. Das Berufungsgericht ordnete eine ergänzende Verhandlung in Feldkirch an, die am vergangenen Donnerstag stattfand.

Neues Urteil

Nun wird am Landesgericht ein neues Urteil geschrieben. Darin hat die Zivilrichterin sich auch dazu zu äußern, ob allenfalls eine Bauwerkshaftung der ÖBB vorliegt. Und ob die ÖBB für die Bauarbeiten nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung hätte einholen müssen.

Die Klägerin meint, die ÖBB hätten an der Straße mit einem Warnschild auf die Bauarbeiten an der Haltestelle aufmerksam machen müssen. Der ÖBB-Anwalt erwiderte, das sei nicht notwendig gewesen. Mit dem ebenso seltenen wie tragischen Unfall sei nicht zu rechnen gewesen.