Vorarlberg

Wieder Freispruch in Missbrauchprozess

28.10.2025 • 17:52 Uhr
Wieder Freispruch in Missbrauchprozess
Symbolbild Hartinger/Canva

Auch bei Wiederaufnahme des Verfahrens war nicht feststellbar, ob Angeklagter erkannte, dass von ihm im Intimbereich berührte Frau schlief.

Im ersten Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der unbescholtene Angeklagte im März 2024 im Zweifel vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats wurde rechtskräftig.

Danach wurde ein Angeklagter wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung am Landesgericht verurteilt. Demnach hatte er als Zeuge im Missbrauchsprozess zum Vorteil des Angeklagten gelogen.

Erstes Urteil aufgehoben

Daraufhin wurde am Landesgericht wegen des neuen Beweismittels das Urteil mit dem Freispruch im Missbrauchsprozess aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Am Dienstag fand am Landesgericht der neue Missbrauchsprozess mit anderen Richtern statt. Auch der neue Schöffensenat sprach den Angeklagten im Zweifel vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person frei. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Julia Berchtold meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Im Intimbereich berührt

Auch im zweiten Rechtsgang war das Landesgericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der von Martin Trefalt verteidigte 36-Jährige sagte, er habe im April 2023 in der Feldkircher Wohnung eines Kollegen nach dem Konsum von Alkohol eine auf der Couch liegende Bekannte im Intimbereich berührt und dabei nicht erkannt, dass sie geschlafen habe. Er sei davon ausgegangen, dass die 28-Jährige mit seinen intimen Berührungen einverstanden sei. Denn sie habe ihn zuvor mit einem Fuß berührt, als er vor ihr auf der Couch gelegen sei.

Mit Schmerzen aufgewacht

Staatsanwältin Berchtold beantragte einen Schuldspruch. Denn der Angeklagte habe zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Er habe also in Kauf genommen, dass die Frau schlafen könnte. Er habe sich nicht vergewissert, ob sie wach und mit seinen Berührungen einverstanden sei. Die Frau sagte, sie habe von den Übergriffen im Schlaf nichts mitbekommen. Sie sei am Morgen mit Schmerzen im Unterleib aufgewacht. Der Angeklagte habe ihr gegenüber den Übergriff zugegeben.

Dieses Eingeständnis des Angeklagten war für den Schöffensenat ein Hinweis für dessen Unschuld. Ansonsten hätte er aus Sicht der Richter ohne Weiteres jeglichen Übergriff abstreiten können. Den für seine intimen Berührungen habe es keine Zeugen gegeben.