“Kein alltäglicher Fall”: Anklage wegen Erpressung, Brandstiftung und Verleumdung

Dornbirner Hotelier soll nach zwei Brandlegungen und angedrohter weiterer Brandstiftung fünfstellige Summe bezahlt haben. Noch kein Urteil in vertagtem Schöffenprozess.
Was verhandelt werde, sei kein alltäglicher Fall, sagte Staatsanwältin Karin Dragosits. Angeklagt seien versuchte Brandstiftungen, Erpressung, versuchter Versicherungsbetrug und Verleumdung.
Im Schöffenprozesss am Landesgericht Feldkirch erging am Donnerstag noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde auf 15. Dezember vertagt. Dann soll als Zeuge ein Dornbirner Hotelier befragt und das Urteil verkündet werden.
Zwei Brandstiftungen in menschenleerer Villa
Im Auftrag des Erstangeklagten aus Aserbaidschan soll der Zweitangeklagte aus Georgien am 16. und am 18. September 2024 in der denkmalgeschützten und zu den Tatzeitpunkten menschenleeren Villa eines Dornbirner Hotels zwei Mal Feuer gelegt haben.
Danach soll der 36-jährige Aserbaidschaner dem Hotelier weitere Brandstiftungen angedroht und ihn so um 16.000 Euro erpresst haben. Bei der angeblich vereinbarten Übergabe von zusätzlich erpresstem Geld wurde der auch in Vorarlberg tätige Bauunternehmer aus Aserbaidschan im Oktober 2024 in Dornbirn verhaftet.
Verleumdung
Dem Aserbaidschaner wird auch Verleumdung angelastet. Weil er vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben soll, der Hotelier habe ihn für versuchten Versicherungsbetrug zu den Brandlegungen angestiftet.
Der Hotelier sagte vor der Polizei, er habe zu seinem Gast aus Aserbaidschan lediglich im Scherz gesagt, es wäre gut, wenn es in seinem Hotel brennen würde.
Ferienhaus abgebrannt
Zum Vorwurf gemacht wird dem Aserbaidschaner zudem, er habe im Auftrag des Drittangeklagten Austro-Taiwanesen dessen Ferienhaus in Egg für einen versuchten Versicherungsbetrug im Oktober 2024 vom 27-jährigen Georgier anzünden lassen. Das Ferienhaus brannte ab. Die Versicherung verweigerte die Zahlung von rund 500.000 Euro.
Halil Arslan sagte als Verteidiger des Aserbaidschaners, sein Mandant sei vom Hotelier zum Anzünden des Nebengebäudes des Hotels und vom 45-jährigen Taiwanesen mit österreichischem Pass zum Anzünden des Ferienhauses angestiftet worden. Dafür sei dem Erstangeklagten Geld versprochen worden.
Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch für den Austro-Taiwanesen. Denn ihr Mandant habe dem Aserbaidschaner letztlich unmissverständlich mitgeteilt, dass er doch keine Brandlegung in einer seiner Immobilien haben wolle. Bei den Gesprächen um eine mögliche Brandstiftung für einen allfälligen Versicherungsbetrag habe es sich nur um straffreie Vorbereitungshandlungen gehandelt.