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Abgabenhinterziehung: Bürgermeister steht am Dienstag vor Gericht

HEUTE • 09:58 Uhr
Abgabenhinterziehung: Bürgermeister steht am Dienstag vor Gericht

Am Landesgericht Feldkirch muss sich am Dienstag ein Bürgermeister aus dem Walgau gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen finanzstrafrechtliche Verfehlungen in einer gemeindeeigenen Gesellschaft vor.

Am Dienstag verhandelt das Landesgericht Feldkirch einen Fall von vorsätzlicher Abgabenhinterziehung. Angeklagt sind der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer (ÖVP) sowie der Leiter des Finanzdienstleistungszentrums (FDL) Blumenegg.

Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten als Entscheidungsträger der gemeindeeigenen Immobilienverwaltungs GmbH und CoKG über mehrere Jahre hinweg (2019 bis 2021) Umsatzsteuer in Höhe von rund 140.000 Euro hinterzogen bzw. verspätet entrichtet worden sein. Zudem seien in den Jahren 2022 bis 2024 Umsatzsteuererklärungen teilweise nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden. Der Schaden wurde nach Angaben des Gerichts bereits vollständig gutgemacht.

Maurice Shourot
Harald Witwer saß von 2018 bis 2024 im Landtag.

Zur Verantwortung der Angeklagten sagte Mediensprecher Dietmar Nußbaumer auf Anfrage: Der Bürgermeister als Geschäftsführer der gemeindeeigenen Gesellschaft habe darauf vertraut, dass das dafür zuständige FDL Blumenegg die Umsatzsteuerangelegenheiten korrekt und zeitgerecht erledige. Der Leiter des Finanzdienstleistungszentrums sei geständig und habe den Fehler mit Überlastung begründet.

Abgabenhinterziehung: Bürgermeister steht am Dienstag vor Gericht
Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer. Hartinger

Gegenüber der NEUE spricht Harald Witwer von einer „unangenehmen Sache“. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass die Arbeit ordnungsgemäß erledigt werde. Er selbst habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Weitere Details wollte Witwer ohne Rücksprache mit seinem Anwalt nicht nennen.

Das Finanzdienstleistungszentrum Blumenegg berät elf Gemeinden und gemeindenahe Einrichtungen in Finanzangelegenheiten. Zu den Aufgaben zählen die Durchführung des Voranschlags, Rechnungsabschlusses, die Buchhaltung, Lohnverrechnung sowie die Vorschreibung von Gebühren und Abgaben. Auch Förderwesen und Finanzierungen gehören zum Tätigkeitsbereich des Zentrums.