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E-Scooter gestohlen: Geldstrafen für zwei junge Männer

HEUTE • 09:45 Uhr
E-Scooter gestohlen: Geldstrafen für zwei junge Männer
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE/Stadler

Zwei junge Männer mussten sich am Landesgericht wegen eines E-Scooter-Diebstahls verantworten. Der Richter fand dabei klare Worte.

„Es stellt sich die Frage, wie es mit Ihnen weitergehen soll. Ohne Beschäftigung und weiteren strafbare Handlungen landen Sie irgendwann im Gefängnis. Das wollen Sie nicht und auch wir nicht, da Gefängnis teuer ist.“ Mit diesen Worten eröffnete der Richter am Landesgericht die Verhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 18 und 19 Jahren.

Dem arbeitslosen Erstangeklagten wurde vorgeworfen, am 18. September einen E-Scooter gestohlen und Kennzeichen von fremden Autos abmontiert und verwendet zu haben. Der Zweitangeklagte, ebenfalls arbeitslos, musste sich wegen Beteiligung am Diebstahl des E-Scooters verantworten. Beide bekannten sich schuldig. Der Jüngere räumte ein, den Tatort zuvor ausgekundschaftet zu haben.

Angeklagte gelobten Besserung

Im Zuge der Verhandlung wurde zudem thematisiert, dass der Erstangeklagte wiederholt Autos gekauft, repariert und weiterverkauft hatte. Für sogenannte Überstellungsfahrten soll er Kennzeichen von fremden Fahrzeugen abmontiert und verwendet haben. Beide Angeklagten waren bereits mehrfach diversionell erledigt worden und hatten in der Vergangenheit jeweils Besserung gelobt.

Auch Staatsanwältin Karin Dragosits redete den beiden Angeklagten ins Gewissen. Es gehe nun darum, den richtigen Weg einzuschlagen. Sie forderte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung.

Geldstrafen und Bewährungshilfe

Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer verurteilte den Erstangeklagten wegen Einbruchsdiebstahls und Urkundenunterdrückung zu einer Geldstrafe von 1080 Euro, entsprechend 270 Tagessätzen zu je vier Euro. Der Zweitangeklagte erhielt wegen Beteiligung am Diebstahl eine Geldstrafe von 960 Euro beziehungsweise 240 Tagessätze zu je vier Euro. Die Strafen wurden jeweils zur Hälfte bedingt ausgesprochen. Zusätzlich wurde für beide Bewährungshilfe angeordnet.

Der Geschädigte machte einen Schadenersatz von 2000 Euro geltend. Die Angeklagten erklärten sich bereit, 1000 Euro zu bezahlen. Zur Begründung verwiesen sie darauf, dass der Zustand des E-Scooters bereits vor der Tat nicht mehr gut gewesen sei.

Beide Angeklagte nahmen das Urteil an. Da sie nicht anwaltlich vertreten waren, ist es nicht rechtskräftig.