Lokal

“Ich schlage dich!” – Prozess um Drohung unter Arbeitskollegen

15.01.2026 • 13:00 Uhr
"Ich schlage dich!" –  Prozess um Drohung unter Arbeitskollegen
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger, shutterstock

Angeklagter (44) soll Kollegen auf Firmenparkplatz bedroht haben. Es stand Aussage gegen Aussage. Jetzt hat das Gericht entschieden.

Die Ausgangssituation im Gerichtssaal ist klar: Es steht Wort gegen Wort. Im November 2025 habe der 44-jährige Angeklagte seinen Kollegen auf dem Firmenparkplatz mit den Worten “Ich schlage dich!” bedroht. Daraufhin sei der 41-jährige Kollege geflüchtet und habe die Polizei gerufen. Außer den beiden Beteiligten hat niemand die Situation mitbekommen.

Unverständnis beim Angeklagten

Der Angeklagte weist den Vorwurf der Drohung zurück. Sein Kollege sei panisch geworden, warum, solle das Gericht ihn selbst fragen. Seiner Schilderung nach hat er nur gerufen: “Bisch deppert? Was hast du?”. Außerdem seien sie rund zwanzig Meter auseinander gestanden.

Richterin Franziska Klammer beruft sich auf die spätere Einvernahme bei der Polizei. Demnach sei der Angeklagte sehr aggressiv gewesen. Wenig später sei, er bereit gewesen, sich zu entschuldigen. Die Richterin fragt, warum er sich entschuldigen wollte, wenn er nichts getan hat. “Er wollte die Sache einfach schnell erledigt haben”, antwortet er.

Klare Worte des Zeugen

Der Zeuge bestätigt nochmal, dass der Angeklagte “Ich schlage dich!” gesagt hat. “Ganz sicher.” Er sei sehr aggressiv gewesen. Der 41-jährige ist in Panik geflüchtet und hat die Polizei gerufen, hat sich dabei sogar einmal verwählt. Bevor er den Saal verlässt, zeigt er sich bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Der Staatsanwalt erklärt, in diesem Stadium des Verfahrens sei das nicht mehr möglich.

Das Urteil

Die Richterin hält die Darstellung des Zeugen für glaubhaft, was sie an Details wie dem Verwählen festmacht. Es ergebe keinen Sinn, dass er einfach so in Panik ausbricht. Es gibt zudem ein Motiv, da der Angeklagte den Zeugen am Vorabend mit dessen Ex-Freundin gesehen hat. Sie verhängt eine Geldstrafe über 3000 Euro (150 Tagessätze zu 20 Euro). Der Angeklagte ist weiterhin von seiner Unschuld überzeugt, akzeptiert das Urteil aber. Da er keinen Verteidiger hat, stehen ihm drei Tage Bedenkzeit zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.