FPÖ-Funktionär griff in Parteikasse: So hat das Gericht entschieden

73-jähriger Unterländer saß einem Anlagebetrug auf und verwendete “aus Verzweiflung” Parteigelder für eigene Zwecke.
Ein 73-jähriger Pensionist musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue verantworten. Der bislang unbescholtene Mann soll in seiner Funktion als Mitglied einer FPÖ-Ortsgruppe Geld von vier verschiedenen Parteikonten auf sein Privatkonto überwiesen sowie Barabhebungen für eigene Zwecke vorgenommen haben. Der Schaden belief sich auf 15.530 Euro.
Angeklagter wurde Opfer eines Betrugs
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Die Sache tue ihm leid, sagte er vor Gericht. Er sei in einer massiven Stresssituation gewesen. Zunächst habe er eigenes Vermögen eingesetzt, dann fremdes Geld verwendet. Er habe in Bitcoin investiert und sei einem Anlagebetrug aufgesessen. In seiner Verzweiflung habe er schließlich auf Parteigelder zurückgegriffen. Der Angeklagte gab an, eine halbe Million Euro Kreditschulden zu haben.
Schaden wiedergutgemacht
Verteidiger Stefan Hämmerle führte aus, dass die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung gegeben seien. Sein Mandant habe den gesamten Schaden bereits gutgemacht. Es gebe weder spezial- noch generalpräventive Gründe, die einer Diversion entgegenstünden. Zudem sei sein Mandant selbst Opfer eines Betrugs geworden. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte einer Diversion zu.
Geldbuße
Richter Elias Klingseis setzte eine Geldbuße in der Höhe von 3000 Euro fest, die der hoch verschuldete Mann nun in mehreren Raten bezahlen wird. Damit kommt der 73-Jährige ohne Verurteilung und Eintrag ins Strafregister davon. Sobald die Geldbuße vollständig bezahlt ist, wird das Verfahren endgültig beendet. Sollte der Mann die Raten nicht begleichen, kann das Strafverfahren wieder aufgenommen werden.