Reha-Streit nach Schlaganfall einer Vierjährigen: Gutachten widerspricht ÖGK

Sachverständiger sieht keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit in Österreich. Die ÖGK stemmt sich weiter gegen eine Kostenübernahme im Ausland.
Der Fall beschäftigt seit Monaten das Landesgericht Feldkirch, die NEUE berichtete: Eine siebenjährige Vorarlbergerin, die im Jahr 2023 im Alter von vier Jahren einen Schlaganfall erlitten hat, kämpft mit ihrer Mutter um die Kostenübernahme für eine spezialisierte Behandlung und Therapie in Deutschland. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lehnte diese allerdings ab. Begründung: Eine Behandlung im Ausland dürfe nur genehmigt werden, wenn es in Österreich keine geeignete Möglichkeit gebe oder diese nicht rechtzeitig verfügbar sei. Im konkreten Fall gehe man jedoch davon aus, dass eine entsprechende Versorgung im Inland möglich ist. Das Gericht bestellte zur Klärung der entscheidenden Frage einen Sachverständigen.
Das Gutachten von Dieter Furthner, Primar der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde am Salzkammergutklinikum Vöcklabruck (Oberösterreich), liegt nun vor und fällt deutlich aus: „Zum jetzigen Zeitpunkt sind in Österreich keine pädiatrischen Neurorehabilitationseinrichtungen mit den unter Beantwortung der Frage B angeführten therapeutischen Maßnahmen in einer Einrichtung und auch nicht in dem hier geforderten Rehabilitationsaufwand entsprechendem Leistungsspektrum vorhanden”, heißt es in der Expertise.
Gesundheitliche Folgen
Das Kind leidet infolge des Schlaganfalls unter einer Halbseitenlähmung sowie einer sogenannten Dystonie, einer seltenen Bewegungsstörung, bei der es zu unkontrollierten Muskelanspannungen und Fehlhaltungen kommt. Laut dem Gutachten ist eine Kombination aus intensiver Rehabilitation und weiterführenden Therapien notwendig, die aufeinander abgestimmt erfolgen müssen. Eine Einrichtung, „bei der eine Rehabilitation gleichzeitig mit einer medikamentösen/neurochirurgischen Behandlung … unter einem Dach durchgeführt werden kann, existiert derzeit nicht in Österreich“ . Auch die von der ÖGK genannte Reha in Wiesing sei „für diese spezielle Neurorehabilitation nicht ausgelegt“. Als geeignete Einrichtung nennt der Sachverständige die Schön Klinik Vogtareuth in Deutschland, die für dieses Krankheitsbild als Referenzzentrum gilt. Zudem sei eine rasche Behandlung notwendig, um eine Verschlechterung zu verhindern.
Weiteres Gutachten beantragt
Die ÖGK hält dennoch an ihrer Rechtsauffassung fest. Sie sieht in der Rehabilitation einen eigenen Versicherungsfall und verweist auf mehrere geeignete Reha-Einrichtungen in Österreich. Zudem bringt die Kasse weitere Beweisanträge ein und beantragt die Einvernahme mehrerer ärztlicher Leiter dieser Einrichtungen als Zeugen. Auch die Einholung eines weiteren Gutachtens wurde beantragt.
Klagsvertreter Patrick Beichl hingegen sieht die zentrale Frage durch das Gutachten geklärt und spricht von einem „medizinisch untrennbaren therapeutischen Gesamtkonzept“.
Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt zeigt sich zuversichtlich: „Wenn nichts Außergewöhnliches passiert, wird das Gericht unserem Klagebegehren stattgeben. Es wäre dann allerdings überraschend, würde die ÖGK auf ein Rechtsmittel verzichten.“
Nächster Termin
Eine weitere Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist für den 24. April angesetzt. Dabei wird aller Voraussicht nach ausschließlich das besagte Gutachten erörtert werden. Auch eine ergänzende Expertise – wie von Beklagtenseite beantragt – dürfte nach aktuellem Stand nicht eingeholt werden.