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Urteil im Prozess gegen Justizwachebeamtin gefallen

02.06.2026 • 13:02 Uhr
Urteil im Prozess gegen Justizwachebeamtin gefallen
Beide Angeklagte bekannten sich teilschuldig. NEUE

Essenslieferungen für Häftlinge, eine Guthabenkarte für ein unerlaubtes Handy und angeblich verratene Informationen beschäftigten das Landesgericht Feldkirch. Nun hat der Schöffensenat ein Urteil gesprochen.

Jahrelang führte sie Häftlinge in den Gerichtssaal. Nun sitzt die suspendierte Justizwachbeamtin selbst auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch. Der Mittdreißigerin werden Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit vorgeworfen. Mitangeklagt ist ein Mitglied einer bekannten Rockergruppierung (Jahrgang 1992). Er soll die Justizwachbeamtin zu den Taten angestiftet und als Beitragstäter mitgewirkt zu haben.

Ganze Reihe an Vorwürfen

Laut Staatsanwaltschaft soll die Beamtin zwischen Ende 2017 und Anfang 2024 Insassen unter anderem Fast Food, Süßigkeiten, Toilettenartikel, Kleidung, Schmuck, USB-Sticks und Guthabenaufladekarten zukommen haben lassen. Zudem soll sie von einem unerlaubten Mobiltelefon gewusst, Informationen weitergegeben, eine intime Beziehung zu einem Gefangenen nicht gemeldet und dafür Vorteile wie Gutscheine oder Eintrittskarten erhalten haben. Der Zweitangeklagte soll sie dazu bestimmt und unterstützt haben. Staatsanwalt Simon Mathis, der die Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck vertritt, betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, einzelne Vorwürfe könnten harmlos erscheinen. Entscheidend sei die Gesamtheit der Handlungen. Haft sei kein Aufenthalt in einer Pension, sondern mit Einschränkungen verbunden. Von den Vorteilen hätten vor allem Personen aus dem Umfeld der Rockerszene profitiert.

Das sagt die Verteidigung

Die Verteidigung widersprach. Viele der übergebenen Gegenstände hätten Insassen grundsätzlich besitzen dürfen. Zahlreiche Vorwürfe würden sich auf Handlungen beziehen, die im Anstaltsalltag üblich gewesen seien oder im Ermessensspielraum der Beamten gelegen hätten. Die Anwältin warf der Staatsanwaltschaft Innsbruck vor, ein „antiquiertes Bild vom Strafvollzug“ zu vertreten. Wer die Anklageschrift lese, könne den Eindruck gewinnen, Häftlinge müssten „in ein dunkles Loch geworfen“ werden. Tatsächlich stehe im Strafvollzug die Resozialisierung im Vordergrund. Das Ausrichten von Grüßen, Kontakte zwischen Insassen oder die Übergabe von Gegenständen, die Gefangene grundsätzlich besitzen dürften, seien Teil des Anstaltsalltags.

Angeklagte bekennt sich teilschuldig

Die Erstangeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Sie räumte ein, einem Insassen eine Guthabenaufladekarte für ein unerlaubtes Mobiltelefon in die Justizanstalt gebracht zu haben. Bei Essenslieferungen, Kleidung, Toilettenartikeln und anderen Gegenständen bestritt sie strafbares Verhalten. „Geschmuggelt habe ich nichts“, sagte sie. Solche Vorgänge seien gelebte Praxis gewesen.

Auf die Frage, warum die Gegenstände dann über sie und nicht über die vorgesehenen Wege in die Anstalt gelangten, räumte sie ein, es sei eine „Abkürzung“ gewesen. Warum gerade sie die Sachen übergeben habe? „Man hat sich halt gekannt“, antwortete die 35-Jährige.

“Döner-Aktionen”

Die Richterin konfrontierte die Angeklagte zudem mit Chatnachrichten zu Essenslieferungen für Insassen. Laut Anklage wurden über einen Zeitraum von rund drei Jahren sechs bis neun Mal Fast Food und Süßigkeiten in die Justizanstalt gebracht. Der Zweitangeklagte erkundigte sich dabei wiederholt, ob wieder eine „Döner-Aktion“ möglich sei. In einer Nachricht antwortete die Angeklagte, das gehe nur, wenn eine „gute Partie“ Dienst habe. Vor Gericht erklärte sie dazu, in jeder Justizanstalt gebe es Beamte, „die dem anderen gar nichts gönnen“. Die Richterin hielt ihr vor, dass laut den Ermittlungen vor allem Personen aus dem Umfeld der Rockergruppierung von den Essenslieferungen profitiert hätten. Die Beschuldigte widersprach. Solche Vergünstigungen habe es für Hausarbeiter allgemein gegeben.

Weitere Vorwürfe bestritten

Auch den Vorwurf, Bargeld in die Justizanstalt gebracht zu haben, bestritt sie. Die angeführten 50 Euro habe sie keinem Häftling übergeben. Das würde auch keinen Sinn ergeben, da in der Anstalt nicht mit Bargeld bezahlt werden könne. Den Vorwurf einer intimen Beziehung zu einem ehemaligen Insassen wies die Frau ebenfalls zurück. Die Richterin konfrontierte sie dabei mit einem Foto, das die beiden in ihrer Wohnung auf einer Couch zeigt. Der ehemalige Häftling liegt darauf an die Angeklagte gelehnt und küsst sie auf den Hinterkopf. Dennoch blieb die 35-Jährige bei ihrer Darstellung, wonach es sich lediglich um ein freundschaftliches beziehungsweise kollegiales Verhältnis gehandelt habe.

Datenabfragen?

Ebenso bestritt die Angeklagte, auf Wunsch des Zweitangeklagten unzulässige Datenabfragen durchgeführt zu haben. Sie habe keine Informationen eigens aus dem Computersystem beschafft, sondern lediglich Dinge bestätigt, die ihr aus dem Dienstalltag bekannt gewesen seien.

Der Zweitangeklagte räumte ein, mehrmals Essen für Insassen in die Justizanstalt gebracht sowie der Erstangeklagten Gutscheine und eine Eintrittskarte für eine Tattoo-Convention geschenkt zu haben. Er habe jedoch nie beabsichtigt, der Justizwachebeamtin zu schaden oder sie in Schwierigkeiten zu bringen. Vielmehr sei er davon ausgegangen, dass sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums handle. Der Mann verbüßt derzeit eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren. Als führendes Mitglied eines Vorarlberger Motorradklubs wurde er wegen Suchtgifthandels, Vorbereitung von Suchtgifthandel und verbotenen Waffenbesitzes verurteilt.

Anstaltsleiterin im Zeugenstand

Anstaltsleiterin Cornelia Leitner bestätigte, dass Justizwachebeamte einen Ermessensspielraum hätten. Kleine Zuwendungen für Insassen seien möglich, etwa wenn Vollzugsziele erreicht würden, jemand gut gearbeite oder auch “einfach nur so”. Als Beispiel nannte sie Eis, das an einem heißen Tag in den Frauenvollzug gebracht worden sei. Auch die laut Anklage zwischen Februar 2018 und Mai 2021 erfolgten sechs bis neun Essenslieferungen für Hausarbeiter hielt Leitner für vertretbar. Grenzen sah sie dort, wo Zuwendungen ungebührlich würden oder den Charakter einer Gegenleistung bekämen. Auf Nachfrage der Richterin nannte sie als Beispiel eine ganze Stange statt einer Packung Zigaretten. Beschwerden über die Erstangeklagte habe es während ihrer Dienstzeit nicht gegeben.

In den Schlussplädoyers blieb die Staatsanwaltschaft bei ihrer Darstellung, wonach nicht einzelne Vorfälle, sondern deren Gesamtheit entscheidend sei. Die einzelnen Essenslieferungen würden für sich allein betrachtet noch kein klares Bild ergeben. In Summe zeigten die Chatverläufe und Handlungen jedoch ein systematisches Vorgehen. Der springende Punkt sei gewesen, dass Abläufe bewusst abgekürzt worden seien. Ermessensentscheidungen seien zwar möglich, dafür müssten jedoch die vorgesehenen formalen Wege eingehalten werden. Auch beim Vorwurf der Bestechlichkeit sprach die Staatsanwaltschaft von einem Gesamtbild, bei dem „eine Hand die andere gewaschen“ habe.

Freisprüche

Nach einem langen Verhandlungstag fälle der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle zwei Freisprüche . In ihrer mündlichen Begründung verwies die Richterin mehrfach auf die Aussagen der Leiterin der Justizanstalt Feldkirch, Cornelia Leitner. Justizwachebeamte verfügten über einen Ermessensspielraum. Dieser sei laut dem Obersten Gerichtshof erst überschritten, wenn Zuwendungen ein eklatantes Ausmaß erreichten. Zudem habe die Angeklagte die Übergaben nie allein vorgenommen, sondern stets im Beisein anderer Bediensteten.

Auch die Vorwürfe rund um Datenabfragen und die Verletzung des Amtsgeheimnisses seien in der Verhandlung widerlegt worden. Die eingeräumte Kenntnis eines Mobiltelefons und die Übergabe einer Guthabenaufladekarte seien zwar problematisch, die entsprechenden Vorwürfe jedoch verjährt. Beim Vorwurf der Bestechlichkeit sah das Gericht ebenfalls keinen strafrechtlich relevanten Zusammenhang. Von acht angeklagten Fakten seien lediglich zwei als erwiesen angesehen worden. Diese seien allerdings ebenfalls verjährt.

Deutlich kritischer äußerte sich die Richterin zum Zweitangeklagten. Dieser habe den Eindruck hinterlassen, manches nicht so genau wissen zu wollen. „So naiv sind Sie nicht“, hielt sie ihm entgegen. Das Gericht gehe davon aus, dass er die Situation ausgenützt habe und sich Vorteile erhoffte. Übrig geblieben sei letztlich die Sache mit der Aufladekarte für das Handy, die „himmelschreiender Amtsmissbrauch“ gewesen wäre. Dieser Vorwurf sei jedoch verjährt. Die Urteile sind rechtskräftig.


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