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Mann soll Freundin “grün und blau” geschlagen haben: Gewaltprozess nach Freispruch neu aufgerollt

21.07.2026 • 10:58 Uhr
Mann soll Freundin "grün und blau" geschlagen haben: Gewaltprozess nach Freispruch neu aufgerollt
Der Angeklagte sitzt bereits in Strafhaft. NEUE

Weil seine ehemalige Lebensgefährtin ihre Falschaussage später eingestand und dafür verurteilt wurde, muss sich ein 43-jähriger Mann erneut wegen des Verdachts der fortgesetzten Gewaltausübung verantworten.

„Ne bis in idem.“ Dieser wichtige Rechtsgrundsatz schützt davor, wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Wörtlich bedeutet der lateinische Begriff „nicht zweimal in derselben Sache“. Das Gesetz kennt nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden. Genau deshalb musste sich ein 43-jähriger Salzburger jetzt erneut vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Wegen derselben Vorwürfe war er bereits einmal freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mehrfach, großteils einschlägig vorbestraften Mann vor, seine damalige Lebensgefährtin zwischen September 2024 und 9. September 2025 in Bludenz und Lustenau beinahe täglich misshandelt zu haben. Laut Anklage soll er die Frau grob angepackt, zu Boden gestoßen, auf das Bett geworfen und mit den Fäusten geschlagen haben. Dabei habe sie Hämatome an Armen, Beinen, Gesäß, Brust und Schulter erlitten.

Ausgelöst worden war das Verfahren durch einen Polizeieinsatz im September 2025. Eine Nachbarin hatte den Notruf verständigt, nachdem sie die Frau weinend und verletzt vor der Wohnung angetroffen hatte. Gegenüber den einschreitenden Polizeibeamten gab sie an, von ihrem Lebensgefährten geschlagen zu werden.

Falschaussage im ersten Prozess

Im ersten Prozess nahm der Fall allerdings eine überraschende Wendung. Die Frau erklärte vor Gericht, sie habe gelogen. Tatsächlich habe ihr damaliger Lebensgefährte sie nie geschlagen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Erst später widerrief die Frau auch diese Aussage. In einem Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung bekannte sie sich schuldig und wurde rechtskräftig verurteilt. Sie gab an, den Angeklagten vor dem ersten Prozess getroffen zu haben. Er habe ihr gesagt, dass er Probleme bekomme, wenn sie gegen ihn aussage. Deshalb habe sie ihn damals entlastet. Nach dieser Verurteilung wurde das Strafverfahren gegen den 43-Jährigen wieder aufgenommen.

“Das stimmt alles überhaupt nicht”

Der Angeklagte wurde von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt, denn er erst im April dieses Jahres zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er bekannte sich nicht schuldig. „Das stimmt alles überhaupt nicht. Ich habe nichts getan.“ Der Angeklagte zeichnete ein völlig anderes Bild der Beziehung. Beide hätten ein Alkoholproblem gehabt. Er habe sich vielmehr um seine ehemalige Lebensgefährtin gekümmert, die mittlerweile obdachlos sei. Polizei und Rettung seien beinahe wöchentlich gekommen, weil sie immer wieder gestürzt sei. Schon damals habe sie ständig behauptet, er schlage sie. „Die Polizei hat das gar nicht mehr ernst genommen.“

Richterin Verena Wackerle ließ erkennen, dass sie diese Darstellung nicht so recht glauben mag. Der Angeklagte stelle sich als fürsorglichen Lebensgefährten dar, obwohl die Anklage ein völlig anderes Bild zeichne. Warum die Frau dann angegeben habe, fast ein Jahr lang von ihm geschlagen worden zu sein, wollte die Richterin wissen. „Das verstehe ich nicht. Sie hat Alkoholdemenz“, antwortete der 43-Jährige. Die Verletzungen seien vom „Umatumfliagn“, also vom Herumfliegen, gekommen. Auch die Staatsanwältin hielt dem entgegen. „Sie stellen sich als lieber Samariter dar und dann rasten Sie bei der Polizei aus. Bei Ihrer Freundin, die Sie genervt hat, sollen Sie immer ruhig geblieben sein.“

Die ehemalige Lebensgefährtin war als Zeugin geladen, konnte zur Verhandlung aber nicht erscheinen, weil sie im Krankenhaus liegt. Der Angeklagte widersprach der Verlesung ihrer früheren Aussage und bestand auf ihrer persönlichen Einvernahme. Richterin Verena Wackerle vertagte den Prozess.