Landestheater: Was Gräve und Wagner zu den neuen Ermittlungen sagen

Das Landesgericht Feldkirch hat die Ermittlungen gegen KuGes-Geschäftsführerin Monika Wagner wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wieder aufgenommen.
Im Zentrum steht der Vorwurf, Wagner habe bei der Erstellung eines Vertrags die digitale Unterschrift von Intendantin Stephanie Gräve bewusst ohne deren Zustimmung verwendet.
Fortführungsantrag
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte das im Mai eingeleitete Verfahren zunächst eingestellt. Begründet wurde das damit, dass ein Vorsatz nicht nachweisbar sei; ein unbeabsichtigtes Versehen lasse sich nicht ausschließen. Dagegen richtete sich der Fortführungsantrag, dem das Landesgericht nun stattgegeben hat. Weitere Zeugen sollen einvernommen werden. Für Gräve ist das ein wichtiges Signal. „Ich habe auf diesen Schritt gehofft, es wird mir damit bestätigt, dass eine Anzeigeerstattung nicht – wie mir vermehrt vorgeworfen wird – haltlos war“, sagt sie. Auch im Zuge der Einstellungsbegründung sei der objektive Tatbestand einer Urkundenfälschung nicht verneint worden, nur die vorsätzliche Begehung sei bezweifelt worden.
Wagner verweist auf ihre Sicht der Dinge. Sie sei ebenfalls darüber informiert worden, dass dem Fortführungsantrag stattgegeben wurde, berichtet sie in einer schriftlichen Stellungnahme. „In der Sache selbst hat sich nichts geändert, so dass ich weiterhin davon ausgehe, dass die Einstellung des Verfahrens bestätigt wird“, erklärt Wagner.
Der Rechtsstreit ist Teil eines Konflikts, der spätestens im März an Fahrt aufnahm. Damals gab die KuGes bekannt, den Vertrag der seit 2018 amtierenden Intendantin nicht über die Spielzeit 2027/28 hinaus zu verlängern. Gräve zeigte sich „überrascht“ und bedauerte die Entscheidung „zutiefst“. Sie hatte selbst bis 2030 weitermachen wollen.
Die Entscheidung sorgte in Teilen der heimischen Kulturszene wie auch bei den Oppositionsparteien Grüne und SPÖ für Kritik. Darüber hinaus äußerten Intendantinnen und Intendanten österreichischer Landes- und Stadttheater in einem Schreiben ihren Unmut über die Art, wie die Vertreter des Landes ihre Entscheidung kommuniziert hatten.
Im Mai eskalierte der Streit. Gräve erstattete Anzeige gegen Wagner wegen des besagten Verdachts auf Urkundenfälschung. Wagner sprach von einem „unbeabsichtigten administrativen Fehler“.
Der Aufsichtsrat stellte sich hinter sie und erklärte, Wagner habe „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“. Gräve wurde daraufhin bei vollen Bezügen freigestellt, im Juni wurde das Vertragsverhältnis gekündigt. Wer nach ihr die Intendanz des Landestheaters führen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.