Richterin rechnet nach: 16-Jähriger muss Geständnis korrigieren

Cannabis, Kokain und Ecstasy: Ein 16-Jähriger muss sich vor Gericht für Suchtgifthandel verantworten. Während des Verfahrens zeigt ihm die Richterin Unstimmigkeiten auf.
“Es geht sich nicht aus”, erklärt Richterin Sabrina Tagwercher dem jungen Mann. Sie hält den Strafantrag hoch. Darin stehen Mengen an Drogen, die der 16-jährige Angeklagte verkauft haben soll. Trotz eines Geständnisses muss er seine Verantwortung nun nochmals überdenken.
Geldtasche in der Unterhose
Zu Beginn der Verhandlung beantragt Verteidiger Martin Trefalt eine Diversion. Es sei zwar ein Grenzfall, aber die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben. Staatsanwalt Christoph Stadler lehnt ein diversionelles Vorgehen ab.
Dem 16-Jährigen werden Suchtgifthandel und -konsum vorgeworfen. Konkret soll er 218 Gramm Cannabiskraut, zwei Gramm Cannabisharz, 83 Ecstasy-Tabletten und ein halbes Gramm Kokain verkauft haben. Für die Mengen werden Einkaufs- und Verkaufspreis gegenübergestellt. Laut Hochrechnung müsste er rund 1295 Euro Gewinn erzielt haben.
Die Polizei erwischte ihn auf frischer Tat. Dabei stellte diese eine Geldtasche aus der Unterhose des Angeklagten sicher. Darin befanden sich 1045 Euro. Vor Gericht sagt er, das sei der Gewinn. Mit diesem Geld habe er seinen langen Konsum finanziert. An dieser Stelle gehe allerdings die Rechnung nicht auf.
Husten und Würgen
Der junge Mann soll mindestens sieben Monate konsumiert haben. Dass nur 250 Euro fehlen, geht sich rechnerisch aus. Er berät sich mit seinem Verteidiger im angrenzenden Beratungszimmer. Aus diesem dringen nur laute Geräusche, die Lautstärke eines normalen Gesprächs ist von außen nicht vernehmbar. Trotzdem ist mehrmals zu hören, wie jemand hustet, zwei-, dreimal würgt. Der Verteidiger bittet um etwas mehr Zeit, da seinem Mandanten nicht wohl sei.
Schließlich gesteht der Jugendliche, dass er mehr verkauft habe. Es wird von einem halben Kilogramm Cannabis ausgegangen. Die Anklageschrift wird ausgedehnt.
Das Urteil
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig des Suchtgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgift. Über ihn wird eine Geldstrafe von 1120 Euro (280 Tagessätze zu vier Euro) verhängt. Die Hälfte ist bedingt.
“Sie haben sozusagen das Glück, dass Sie Jugendlicher sind. Wobei ich hier nicht von Glück sprechen würde, wenn Sie als Jugendlicher schon so tief drinnen stecken”, erklärt die Richterin. Wobei “das Glück” sich nur auf das niedrigere Strafmaß bei Jugendlichen bezieht.
Mildernd wirken das Geständnis, die Unbescholtenheit und die damalige Sucht des Angeklagten. Demgegenüber erschwerend sind das Zusammentreffen mehrerer Vergehen sowie der längere Tatzeitraum.
Das Urteil ist rechtskräftig.