Agrar-Causa in Feldkirch: Wie es jetzt weitergeht, was Experten sagen und was der Streit kostet

Hartinger, stadler
Stadt Feldkirch hält Bescheid im Agrarstreit teilweise für verfehlt und bereitet nächsten Schritt vor. Höchstgerichtliche Rechtsprechung laut Experten „völlig unter den Tisch gekehrt“. Auf beiden Seiten sind mittlerweile hohe Kosten entstanden.
Im jahrelangen Agrarstreit zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt ist die erste Entscheidung gefallen. Wie berichtet, hat die Vorarlberger Landesregierung die Anträge der Stadt abgewiesen und die Hauptteilung aus dem Jahr 1960 als rechtswirksam beurteilt. Gleichzeitig bestätigt der 77-seitige Bescheid, dass das Gemeindegut von Altenstadt damals im Eigentum der Stadt Feldkirch stand.
Konkret heißt das: Nach Ansicht der Agrarbehörde beim Land ging das Gemeindegut mit der Hauptteilung an die neu gegründete Agrargemeinschaft über. Damit fiel auch der sogenannte Substanzwert an sie, also etwa Erlöse aus Grundstücksgeschäften, Verpachtungen oder Kiesabbau. Das bestreitet die Stadt, denn sie will zumindest ein Stück vom Kuchen. Allein im Fall der Agrargemeinschaft Altenstadt geht es um rund 1300 Hektar Grund und erhebliche Vermögenswerte. Die Stadt fordert unter anderem 1,7 Millionen Euro plus Zinsen, die Rückübertragung mehrerer Grundstücke sowie eben einen Anteil an den Erlösen.
Bis zum Höchstgericht
Im Amt der Stadt Feldkirch will man den Bescheid jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung durch den Stadtrat soll der Instanzenweg voll ausgeschöpft werden, heißt es auf NEUE-Anfrage. Kritisiert wird vor allem die rechtliche Beurteilung der Hauptteilung. Die Behörde habe zwar bestätigt, dass die Stadt 1959 Eigentümerin des Gemeindeguts war. Die Entscheidung in der Hauptteilungs-Frage ist aus Sicht der Stadt allerdings „verfehlt, weil sie die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs in gleichartigen Konstellationen völlig missachtet und mit keinem Wort darauf eingeht“.

Die Agrargemeinschaft Altenstadt sieht sich dagegen in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Obmann Robert Ess wäre es am liebsten, wenn die Stadt den Bescheid akzeptiert und auf ein Rechtsmittel verzichtet. Dann könne man sich wieder gemeinsam auf die eigentlichen Aufgaben konzentrieren, „die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und unsere Wälder, Alpen und natürlichen Lebensräume nachhaltig zu pflegen und zu schützen“, sagt Ess. Denn der Rechtsstreit habe in den vergangenen Jahren erhebliche zeitliche, personelle und finanzielle Mittel gebunden.
Kosten für Anwälte und Gutachten
Die Stadt Feldkirch beziffert ihre Kosten für Beratung, Vertretung und Verfahrensführung seit Anfang 2023 für die drei Verfahren Altenstadt, Tisis und Tosters mit insgesamt 70.951,83 Euro (inklusive 11.683,64 Euro Umsatzsteuer und 850 Euro Gerichtsgebühren).
Auf Seiten der Agrargemeinschaft Altenstadt werden die Kosten mit einem „beträchtlichen sechsstelligen Betrag“ beziffert. Darin enthalten sind auch Aufwendungen für gerichtliche Nebenschauplätze, etwa im Zusammenhang mit Statutenänderungen und Grundstücksgeschäften, bei denen die Stadt interveniert hat. Linie beibehalten.
Ess kritisiert, dass die Stadt im Zuge des Feststellungsverfahrens „immer wieder wichtige Projekte blockiert“ hat. Dabei stellt sich die Stadt nach eigenen Angaben nicht grundsätzlich gegen die Projekte. Man will vielmehr zuerst geklärt haben, welche Rechte ihr an den betroffenen Flächen zustehen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung will die Stadt deshalb an ihrer bisherigen Linie festhalten.

Bußjäger zur Verfahrensdauer: “Nicht überambitioniert”
Ein Kenner der Materie ist der Vorarlberger Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger. Die Qualität des Bescheids und die Erfolgsaussichten einer Beschwerde will der Jurist auf Anfrage ausdrücklich nicht beurteilen. Sollte die Stadt Beschwerde erheben, werde sich das Landesverwaltungsgericht neuerlich mit der Sache befassen, erklärt Bußjäger. Dabei könnte es auch zu einer mündlichen Verhandlung, Zeugeneinvernahmen oder weiteren Beweisaufnahmen kommen. Zur Verfahrensdauer äußert sich Bußjäger durchaus kritisch. Zwar sei aus dem Bescheid ersichtlich, dass einiges an Aktenmaterial verarbeitet und umfangreiche Rechtsprechung und Fachliteratur aufgearbeitet werden mussten. Allerdings habe die Behörde weder eine mündliche Verhandlung durchgeführt noch selbst Sachverständigengutachten eingeholt. „Nur weil ein Bescheid 77 Seiten hat, bedeutet es nicht, dass man dafür drei Jahre brauchen muss“, hält Bußjäger fest. Die Verfahrensdauer erscheine ihm daher „nicht überambitioniert“.

„Völlig unter den Tisch gekehrt“.
Interessant ist auch der Blick über die Landesgrenze. Denn zentrale Fragen des aktuellen Falls erinnern an die Agrarkonflikte in Tirol, die seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Gemeinde Mieders im Jahr 2008 die österreichische Agrarrechtsdebatte prägen. Das Höchstgericht hatte damals klargestellt, dass bei Gemeindegut der über die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte hinausgehende Substanzwert der Gemeinde zusteht.
Jener Mann, der als Leiter der Tiroler Agrarbehörde mit seinem weitreichenden Bescheid im Fall Mieders die Aufarbeitung der Gemeindegutsübertragungen über die Landesgrenzen hinaus ins Rollen brachte, war Josef Guggenberger. Der Landesbeamte geriet damals massiv unter politischen Druck, wurde quasi aus dem Amt gedrängt und ging schließlich gesundheitlich schwer angeschlagen in Frühpension. Guggenberger übt nun im Gespräch mit der NEUE deutliche Kritik an der rechtlichen Beurteilung der Vorarlberger Landesregierung. Die „sattsam bekannte Rechtsprechung des Höchstgerichts zur Hauptteilung ohne plausible Vermögensabfindung für die Gemeinde“ sei im Bescheid „wohl völlig unter den Tisch gekehrt“ worden. Entscheidend sei nicht allein die Rechtskraft der Hauptteilung. Vielmehr müsse geprüft werden, ob die Stadt für das abgegebene Gemeindegut angemessen abgefunden wurde. Das war nach Einschätzung Guggenbergers nicht der Fall.
Zu formalistisch
Ähnlich sieht es der Jurist Günther Hye, früher Direktor des SPÖ-Landtagsklubs in Tirol und seit jeher ein scharfer Agrargemeinschaftskritiker. Er begrüßt, dass die Vorarlberger Agrarbehörde die historische Eigentumslage gründlich aufgearbeitet hat. Aus seiner Sicht steht damit fest, dass die Agrargemeinschaft Altenstadt vor der Hauptteilung 1960 kein Eigentum an den Flächen hatte. Bei der rechtlichen Beurteilung widerspricht Hye dem Land allerdings. Die Behörde gehe zu formalistisch vor und berücksichtige die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu Hauptteilungen nicht ausreichend.