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Siebenjährige mit elf Kilogramm: Jetzt spricht der Vorarlberger Verteidiger der Eltern

29.10.2026 • 18:07 Uhr
Siebenjährige mit elf Kilogramm: Jetzt spricht der Vorarlberger Verteidiger der Eltern
Die Verteidigung hat mit der NEUE wegen der Anklage gegen ein Elternpaar gesprochen. Canva (Symbolbild), APA

In Tirol sind Eltern angeklagt, nachdem sie ihre siebenjährige Tochter mit elf Kilogramm ins Krankenhaus gebracht haben. Die NEUE sprach mit Michael Battlogg, dem Verteidiger der Mutter. Er widerspricht zentralen Vorwürfen und schildert die Hintergründe.

Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage gegen ein Elternpaar wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen deren siebenjährige Tochter erhoben. Die Eltern sollen dem Kind, welches unter einer seltenen Hautkrankheit leidet, nicht die angemessene medizinische Versorgung haben zukommen lassen. Ende April wurde das Kind, das inzwischen auf elf Kilogramm abgemagert und nicht mehr in der Lage war, sich selbstständig zu bewegen, ins Landeskrankenhaus Innsbruck gebracht.

Panische Angst

Die NEUE hat mit Michael Battlogg gesprochen. Er ist Rechtsanwalt in Schruns und verteidigt die derzeit inhaftierte Mutter. Laut seinen Angaben haben die Ereignisse eine Vorgeschichte. Die tatsächlichen Vorfälle sollen nicht der Anklageschrift entsprechen.

Battlogg erklärt, dass die Eltern vor Jahren wegen der Hautkrankheit ihrer Tochter einmal in die Universitätsklinik Innsbruck gegangen seien. Das habe zu einer Strafanzeige geführt.

“Das Strafverfahren wurde eingestellt, hat aber eine Panikreaktion bei den Eltern ausgelöst.” Die damalige Reaktion der Ärzte habe die Eltern “total verunsichert”. Sie seien in Folge überfordert gewesen, sollen “panische Angst” gehabt haben, dass ihnen erneut eine Strafanzeige droht, wenn sie ins Krankenhaus gehen.

Gesundes Kind

Battlogg erklärt darüber hinaus, es ergebe keinen Sinn, dass ein Kind den Vorwürfen entsprechend fortgesetzter Gewaltausübung ausgesetzt gewesen sei, während das andere Kind vollkommen gesund sei. Auch unter diesem Gesichtspunkt seien die Anklagevorwürfe nicht zutreffend.

Angesprochen darauf, wie es der Mutter nun gehe, fragt Battlogg: “Wie wird es ihr in der Haft gehen? Schlecht.” Es belaste die Beschuldigte, dass sie von ihren Kindern getrennt sei.

Unschuldsvermutung

Im Sinne der Abklärung des Sachverhaltens wurden ein gerichtsmedizinisches und ein hautärztliches Gutachten eingeholt. Das Strafmaß beläuft sich auf zwei bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Gegen die Anklage kann immer noch Einspruch erhoben werden, weshalb noch kein Verhandlungstermin feststeht.

Gegen die Eltern des Kindes war infolge des Krankenhausaufenthalts ein Europäischer Haftbefehl erlassen worden, da sie zunächst nicht auffindbar waren. Beide stellten sich rund zwei Wochen später. Der Vater wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, die Mutter ist wegen Tatbegehungsgefahr weiterhin inhaftiert. Die siebenjährige Tochter sowie ihr jüngerer Bruder wurden in die Obhut der Kinder- und Jugendfürsorge übergeben. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe. Für Mutter und Vater gilt die Unschuldsvermutung.