Droht Kiesabbau im “Sauwinkel” jetzt der Stopp? Nächster Akt im erbitterten Rechtsstreit

In einer neuerlichen Klage stellt Unternehmer Patrik Nickel nun die Gültigkeit des Abbaubescheids infrage und beantragt einen sofortigen Stopp der Kiesgewinnung im „Sauwinkel“.
Der Kieskrieg im Sauwinkel geht in die nächste Runde. Während das Oberlandesgericht Innsbruck noch über die erste Klage des Götzner Unternehmers Patrik Nickel gegen die Kopf Kies + Beton GmbH zu entscheiden hat, beschäftigt bereits der nächste Rechtsstreit das Landesgericht Feldkirch. Dieses Mal geht es um eine Frage, die für das gesamte Millionenprojekt entscheidend sein könnte. Ist der behördliche Abbaubescheid aus dem Jahr 2020 überhaupt noch gültig? Nickel bestreitet das und verlangt mit einer neuerlichen Klage samt Antrag auf einstweilige Verfügung einen Stopp des Kiesabbaus.
Dabei hatte die erste gerichtliche Auseinandersetzung für Nickel mit einer Niederlage geendet. Sämtliche Unterlassungsbegehren gegen die Firma Kopf wurden abgewiesen. Damals ging es um den Einsatz verschiedener Bagger, Transportvorgänge und behauptete Wettbewerbsvorteile. Nickel bekämpft das Urteil nun wegen angeblicher Verfahrensmängel und unrichtiger rechtlicher Beurteilung.
Im neuen Verfahren setzt der Götzner Unternehmer an einer anderen Stelle an. Nicht einzelne Abbaugeräte oder Arbeitsabläufe stehen im Mittelpunkt, sondern die rechtliche Grundlage des gesamten Projekts. Der Unternehmer vertritt die Auffassung, dass sowohl die bergrechtliche Genehmigung als auch die naturschutzrechtliche Bewilligung erloschen seien.

Zustimmung zurückgezogen
Die Vorgeschichte reicht Jahre zurück. Die Gemeinde Altach erhielt im März 2020 die Genehmigung zur Erweiterung des Kiesabbaus im Sauwinkel. Das betreffende Grundstück gehört allerdings der Marktgemeinde Götzis. Diese hatte dem Vorhaben zunächst grundsätzlich zugestimmt, den entsprechenden Beschluss nach langwierigen Auseinandersetzungen mit Altach im Juli 2021 jedoch wieder aufgehoben.
Genau hier setzt Nickel an. Seiner Rechtsauffassung nach ist die ursprüngliche Zustimmung der Grundeigentümerin bereits wegen formaler Mängel nicht rechtswirksam gewesen. Jedenfalls aber habe Götzis mit der späteren Rücknahme der Zustimmung das Abbaurecht beendet. Damit sei nach dem Mineralrohstoffgesetz auch die darauf beruhende Genehmigung erloschen.
Nickel beruft sich dabei unter anderem auf eine bereits im März 2022 eingeholte Rechtsauskunft des zuständigen Landwirtschaftsministeriums, wonach „ein rechtskräftiger Gewinnungsbetriebsplan ohne weiteren Rechtsakt erlischt, sobald der Grundeigentümer seine Zustimmung zurückzieht“. Die Rechtsauskunft wird in der Klage als Beweismittel angeführt.
Die Gegenseite hält diese Argumentation freilich für unzutreffend. Der Abbaubescheid sei niemals aufgehoben oder für nichtig erklärt worden, heißt es. Die Zustimmung der Marktgemeinde Götzis sei seinerzeit unbefristet erfolgt. Der spätere Gemeindevertretungsbeschluss habe daran nichts geändert.

Dreijahresfrist nicht eingehalten?
Hinzu kommt ein zweiter Streitpunkt. Nach Ansicht der Klägerseite wurde nicht rechtzeitig mit dem bewilligten Vorhaben begonnen. Die naturschutzrechtliche Genehmigung sei im September 2020 rechtskräftig geworden. Da innerhalb der gesetzlichen Dreijahresfrist kein Kies abgebaut worden sei, habe sie im September 2023 ihre Wirksamkeit verloren.
Darin sieht Nickel auch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Während andere Unternehmen erst die notwendigen Genehmigungen einholen müssten, könne Kopf seiner Ansicht nach ohne gültigen Bescheid weiterhin Kies abbauen und verkaufen und sich dadurch Kosten und Zeit sparen.
Die Beklagtenseite bestreitet. Bereits im März 2023 sei mit dem Bau der Erschließungsstraße begonnen worden. Dies sei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mitgeteilt und durch Fotos dokumentiert worden. Die gesetzliche Frist sei damit eingehalten worden. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch habe den Fortbestand der Bewilligung überdies ausdrücklich bestätigt. Zudem hätten sich Altach und Götzis inzwischen geeinigt und die gemeinsame Kiesabbau Sauwinkel GmbH gegründet. Diese habe mit Kopf einen aufrechten Abbauvertrag geschlossen.

Schnelles Verfahren
Am Freitag beschäftigte sich Richterin Marlene Ender zunächst mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Im sogenannten Provisorialverfahren wurden die Parteien informativ befragt und die vorgelegten Urkunden zugeordnet.
Ender kündigte an, das Hauptverfahren erst dann zu starten, wenn ein allfälliges Rechtsmittel im Provisorialverfahren erledigt ist. Damit könnte sich der Rechtsstreit noch längere Zeit hinziehen.
Wie geht es weiter?
Derweil gehen die Arbeiten im Sauwinkel weiter. Wie Geschäftsführer Franz Kopf am Rande des Prozesses auf NEUE-Anfrage mitteilte, wurden inzwischen rund 75.000 Tonnen Kies gewonnen. In der zweiten Novemberwoche werde der elektrische Schwimmbagger aufgebaut werden, mit dem anschließend die Nassbaggerung effektiver fortgesetzt werden soll.
Kopf zeigt sich über die rechtlichen Angriffe seines Konkurrenten zunehmend genervt. Kein Wunder, denn für sein Unternehmen steht ein bedeutender Auftrag auf dem Spiel. Auch die Gemeinden Altach und Götzis haben erhebliche wirtschaftliche Interessen. Das auf Jahrzehnte angelegte Projekt soll Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro ermöglichen.
“Für einen fairen Wettbewerb”
Sollte sich Nickels Rechtsauffassung durchsetzen und tatsächlich eine neue Bewilligung erforderlich werden, wäre damit allerdings keineswegs gesagt, dass er selbst Kies abbauen dürfte. Dafür bräuchte es entsprechende Rechte und Genehmigungen. Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen erscheint eine Zusammenarbeit der beiden Gemeinden mit Nickel wohl wenig wahrscheinlich. Was treibt Nickel also an? Der Unternehmer teilt auf NEUE-Anfrage mit, dass er sich seit Beginn des Projekts für Gerechtigkeit und einen fairen Wettbewerb einsetze. Seine Vorschläge für einen nachhaltigen Kiesabbau seien nicht berücksichtigt worden. Stattdessen werde auf fossile Brennstoffe gesetzt und gegen behördliche Auflagen verstoßen, kritisiert er. Die bisherigen Eingriffe der BH Feldkirch sieht er als Bestätigung. Wiederholt habe er versucht, mit Franz Kopf und der Gemeinde Altach das Gespräch zu suchen und auf Missstände hinzuweisen. „Wir werden uns weiter für einen gerechten Wettbewerb einsetzen und unlautere Methoden zur Ansprache bringen, insbesondere dann, wenn diese durch den Innungsmeister ausgeübt werden”, kündigt Nickel an. Und fügt hinzu: „Wer mit dem Kopf durch die Wand will, anstatt mit Vorbildwirkung für einen Wettbewerb zu sorgen, darf sich nicht wundern, wenn Rechtsmittel eingebracht werden.“