Geburtsdrama im Krankenhaus Dornbirn: Gerichtsgutachter stellt “schwere Fehler” fest

Mutter klagt auf Schadenersatz, Stadt Dornbirn bestreitet jedes Fehlverhalten. Ein Gerichtsgutachten fällt für das Krankenhaus vernichtend aus. Die Chronologie einer folgenschweren Geburt.
Kaum auf der Welt schwebt Magdalena* bereits in Lebensgefahr. Als das Mädchen am 27. Jänner 2023 um 3.24 Uhr im Krankenhaus Dornbirn geboren wird, atmet es nicht. Die Hebamme beginnt sofort mit der Wiederbelebung, wenig später übernehmen Ärzte die Versorgung. Untersuchungen zeigen eine schwere Übersäuerung des Blutes, ein Hinweis auf einen massiven Sauerstoffmangel. Noch am selben Morgen wird Magdalena ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht. Dort erhält sie eine spezielle Kühltherapie, um die Folgen einer Hirnschädigung möglichst gering zu halten.
Doch die Schäden sind schwerwiegend und dauerhaft. Die Ärzte diagnostizieren eine sogenannte hypoxisch-ischämische Enzephalopathie. Dabei wird das Gehirn durch Sauerstoffmangel und unzureichende Durchblutung geschädigt. Magdalena ist heute körperlich und geistig schwerstbehindert. Sie muss rund um die Uhr betreut werden und leidet immer wieder unter epileptischen Anfällen. Ein Kinderfacharzt kommt zum Ergebnis, dass die schwere Hirnschädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit vor oder während der Geburt entstanden ist. Die medizinische Versorgung nach der Geburt beurteilt er hingegen als fachgerecht.

Klage
Die Eltern sind überzeugt, dass die schwere Behinderung ihrer Tochter durch rechtzeitiges Eingreifen hätte verhindert werden können. Deshalb klagte die Mutter die Stadt Dornbirn als Trägerin des Krankenhauses auf Schadenersatz. Sie fordert vorerst rund 65.000 Euro für Schmerzengeld, Pflegekosten, Heilbehandlungen und weitere Aufwendungen. Zusätzlich verlangt sie die gerichtliche Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden. Weitere Forderungen, insbesondere wegen ihres Verdienstentgangs, bleiben vorbehalten. Auch im Namen des schwerstbehinderten Mädchens wurde mittlerweile eine Schadenersatzklage eingebracht. Dabei geht es insbesondere um Schmerzengeld für die lebenslangen Folgen der schweren Hirnschädigung. Allein dafür könnten Forderungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zusammenkommen.
Erste Verhandlung
Bei einer ersten Verhandlung im August dieses Jahres prallten die Positionen aufeinander. Während die Mutter schwere Versäumnisse bei der Geburtsbetreuung geltend machte, bestritt die Stadt Dornbirn sämtliche Behandlungsfehler. Eine Kaiserschnittentbindung sei wegen der bereits fortgeschrittenen Geburt und der damit verbundenen Risiken nicht sinnvoll gewesen. Die Behandlung sei fachgerecht erfolgt. Das Gericht beschloss daraufhin, ein Sachverständigengutachten aus dem Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe einzuholen. Dieses liegt seit Oktober vor und fällt für das Krankenhaus Dornbirn vernichtend aus.
Der Sachverständige stellt fest, dass die damals 40-jährige Mutter aufgrund ihres starken Übergewichts, eines insulinpflichtigen Schwangerschaftsdiabetes und Bluthochdrucks als Hochrisikopatientin galt. Umso schwerer wiegt seine Feststellung, dass die Aufzeichnungsqualität der kindlichen Herztöne über mehr als sechs Stunden nicht dem medizinischen Standard entsprach. Eine zuverlässige Beurteilung des Zustands des Kindes sei dadurch nicht möglich gewesen. Bereits um 22.05 Uhr hatte die betreuende Hebamme das CTG, mit dem die kindlichen Herztöne und die Wehentätigkeit überwacht werden, als auffällig eingestuft. Weitere verdächtige Aufzeichnungen folgten. Um 2.45 Uhr wurde das CTG sogar als pathologisch, also abnormal, beschrieben. 39 Minuten später kam Magdalena schwerst gezeichnet zur Welt.
Nach Einschätzung des Gerichtsgutachters hätte spätestens gegen 22.30 Uhr eine Elektrode am Kopf des ungeborenen Kindes angebracht werden müssen, um dessen Herztöne zuverlässig zu messen. Auch eine Blutgasuntersuchung am Kind wäre erforderlich gewesen, um einen möglichen Sauerstoffmangel festzustellen. Beides unterblieb.
„Schwerer Behandlungsfehler“
Besonders schwer wiegt für den Sachverständigen, dass trotz der wiederholten Warnzeichen kein Facharzt rechtzeitig zur Geburtsbetreuung hinzugezogen wurde. Die Hebamme hätte nach seiner Einschätzung bereits kurz nach 22 Uhr ärztliche Hilfe anfordern müssen. Sein Urteil ist unmissverständlich: „Das Unterlassen dieser in sämtlichen Leitlinien und Lehrbüchern verankerten sicheren diagnostischen Maßnahmen stellt einen schweren Behandlungsfehler in der Geburtsbetreuung dar“. Die Geburt hätte laut Gutachter mehrere Stunden früher mit einem Kaiserschnitt beendet werden müssen. Die irreversible Hirnschädigung führt er „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf die mangelhafte Geburtsbetreuung zurück.
Erstes Gutachten in der Kritik
Bemerkenswert ist die Diskrepanz zu einem Gutachten, das bereits im außergerichtlichen Verfahren unter Einbindung der Patientenanwaltschaft eingeholt worden war. Auch die damalige Sachverständige hatte die schlechte Qualität der Aufzeichnungen der Herztöne kritisiert und zusätzliche Untersuchungen für notwendig gehalten. Dennoch kam sie zur Einschätzung, dass die Behandlung wahrscheinlich fachgerecht gewesen sei.

Für Klagsvertreter Patrick Beichl, ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Feldkirch, lässt das Gutachten „keinen Spielraum“ zu. „In einer solchen Deutlichkeit drücken sich Sachverständige für gewöhnlich nicht aus“, sagt Beichl. Scharfe Kritik übt er an der ersten Gutachterin, die zwar ebenfalls Mängel bei der Geburtsbetreuung festgestellt, letztlich aber keinen Behandlungsfehler erkannt hatte. „Ich kann mir das nur so erklären, dass die Privatgutachterin sich nicht getraut hat, die Dinge beim Namen zu nennen.“ Beichl zweifelt deshalb an ihrer Eignung als Gutachterin.
„Die Aussagen im Gutachten lassen keinen Spielraum zu. In einer solchen Deutlichkeit drücken sich Sachverständige für gewöhnlich nicht aus.“
Patrick Beichl, Klagsvertreter
Dennoch rechnet der Klagsvertreter weder mit einem raschen Ende des Verfahrens noch mit einem Vergleichsangebot der Stadt. „Ich gehe davon aus, dass wir jede einzelne Position auf Punkt und Beistrich im Gerichtsverfahren abarbeiten müssen.“
Die Erkenntnis, dass die schwere Behinderung ihrer Tochter laut Gutachten auf Behandlungsfehler zurückzuführen ist und nicht einfach schicksalhaft war, habe die Eltern schwer erschüttert, berichtet Beichl. Ihr Alltag ist seit der Geburt von der Betreuung des Mädchens und regelmäßigen Arztterminen, auch außerhalb Vorarlbergs, geprägt. Die Eltern hätten ihr Leben völlig umstellen müssen. „Ich habe höchsten Respekt davor, wie sie mit dieser neuen Lebenssituation umgehen und in ihren neuen Rollen aufgehen“, sagt Beichl.
Die NEUE ersuchte auch die Stadt Dornbirn um eine Stellungnahme. Die Pressestelle lehnte dies unter Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren ab.
*Name von Redaktion geändert