„Vergessene Branchen“ mit Hilferuf

Floristen, aber auch Fotografen und Heilmasseure dürfen Dienste anbieten.
Während die Bundesregierung gestern noch über eine partielle Lockerung des Lockdowns und die weitere Vorgehensweise in Sachen Corona-Bekämpfung beriet, richteten verschiedene Branchen einen Hilferuf via Aussendung an potenzielle Kunden.
„Viele Betriebe im Gewerbe und Handwerk dürfen ihre Dienste anbieten und auch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen öffnen. Das betrifft vor allem auch die nicht-körpernahen Dienstleister, nur wird das durch das Corona-Wirrwarr schnell unübersichtlich“, wird Spartenobmann Gewerbe und Handwerk Bernhard Feigl zitiert.
So dürfen zum Beispiel Floristen derzeit in ihren Geschäften keine Kunden empfangen, Bestellungen übers Telefon oder online mit anschließender kontaktloser Lieferung ist aber durchaus erlaubt. „Unsere zahlreichen Fachbetriebe im Land sind auch während des Lockdowns für ihre Kundinnen und Kunden da“, lautet der Appell Reinhard Brunners, Landesinnungsmeister der Gärtner und Floristen.
Fotografen im Dienst
Ebenso können Film- und Musikwirtschaft sowie Fotografen trotz Lockdown ihre Dienste anbieten. Zwar sind große Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstage, untersagt, dennoch können die Fertigkeiten der Profis in Anspruch genommen werden. „Natürlich ist die momentane Situation einschränkend, aber vielleicht haben Sie ja gerade jetzt Zeit für Familienfotos oder Businessaufnahmen“, sagt Branchenobmann Matthias Weissengruber und fährt fort: „Alle Kunden, egal ob privat oder gewerblich, dürfen unter Rücksichtnahme der geltenden Bestimmungen unsere Leistungen in Anspruch nehmen.“
Obwohl ein körpernaher Beruf, dürfen auch Heilmasseure und Fußpfleger ihrer Profession nachgehen. Die Bereiche der medizinischen Fußpflege zum Beispiel bei akuten Beschwerden sind ebenso erlaubt wie die Heilmassage. Kleidermacher, Textilreinigungsfirmen oder Änderungsschneidereien dürfen in ihren Geschäften zwar keine Waren verkaufen, ihre Dienstleistungen aber sehr wohl anbieten.
Von Zulieferern abhängig
Vor allem für die Textilreinigungsfirmen ist der Lockdown der Gastronomie und Hotellerie besonders hart, zählen diese doch zu den Hauptkunden.
„Daher ist der Umsatzersatz so wichtig – vor allem für jene Gewerbe- und Handwerksbetriebe, denen als Zulieferer und Dienstleister der derzeit geschlossenen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wichtige und teils existenzielle Geschäftsgrundlagen wegfallen“, erklärt Feigl.