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Corona-Tests: Anzeige wegen Direktvergabe

11.02.2021 • 18:45 Uhr
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Paulitsch

Corona-Test-Anbieter AMZ hat Strafanzeige gegen Land eingebracht.

Das Land Vorarlberg hat den Auftrag zur Durchführung von kostenlosen Corona-Tests im Land bekanntlich ohne Ausschreibung direkt an das Rote Kreuz Vorarlberg vergeben. Dieser Sachverhalt wurde jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien angezeigt. Diesbezügliche Informationen bestätigte deren Mediensprecher und Oberstaatsanwalt René Ruprecht auf wpa-Anfrage.
„Es ist richtig, dass eine Sachverhaltsdarstellung zu diesem Thema bei uns eingetroffen ist.“ Die Anzeige werde jetzt hinsichtlich eines möglichen Anfangsverdachts und in Bezug auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft. Nähere Informationen zu der Sachverhaltsdarstellung dürfe man nicht geben, so Ruprecht.
Der Wirtschaftspresseagentur.com liegt die Strafanzeige unterdessen vor. Sie wurde vom Harder Rechtsanwalt Manuel Dietrich im Auftrag der Arbeitsmedizinisches Zentrum für Industrie, Handel und Gewerbe GmbH (AMZ) vor wenigen Tagen in Wien eingebracht. Das AMZ betreibt wie berichtet in Röthis eine private Covid-19-Teststation und hat sich bislang vergeblich um eine Kooperation mit dem Land Vorarlberg hinsichtlich Gratis-Tests zu den gleichen Konditionen wie das Rote Kreuz bemüht.

Die Teststraße des AMZ in Röthis. <span class="copyright">WPA</span>
Die Teststraße des AMZ in Röthis. WPA

Strafanzeige gegen Rüscher

In der Strafanzeige, mit der ein allenfalls strafbares Verhalten überprüft werden soll, wird Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher als Verdächtige geführt. Ebenfalls als Verdächtige genannt werden der Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher und Harald Kraft, der Leiter der Abteilung Gesundheit und Sport beim Amt der Landesregierung. Bei der vierten Person handelt es sich um Roland Gozzi vom Landesverband des Roten Kreuzes Vorarlberg.
Rechtsanwalt Manuel Dietrich erklärte im wpa-Gespräch, dass durch die Direktvergabe sämtliche gesetzlichen Grundlagen zu Ausschreibungen verletzt worden seien. „Man hat ohne Einholung anderer Angebote und trotz der Zusicherung des AMZ, dass es zu den gleichen Bedingungen arbeiten könne, und trotz der erheblichen Mehrkosten für die Schaffung weiterer Rot-Kreuz-Standorte diese Aufträge direkt an das Rote Kreuz vergeben.“ Das gelte auch für die wiederholte Ausweitung der Teststationen und Dienstleis­tungen durch das Rote Kreuz.
„Die Möglichkeiten des AMZ waren dem Land spätestens seit Dezember 2020 bekannt.“ Man werde nicht akzeptieren, dass das Land Vorarlberg zehn Monate nach Bekanntwerden der Pandemie solche Aufträge und damit zusammenhängende Ausweitungen direkt vergebe und keine Mitbewerber zu Gesprächen einlade.

Mögliche Gefährdung

Das Land Vorarlberg habe nicht nur durch die abgelehnte Zusammenarbeit mit dem AMZ, sondern auch durch den Boykott von Gratis-Tests in Apotheken „aus parteipolitischen Gründen zur Förderung landesnaher Organisationen“ an sich vorhandene Testmöglichkeiten „völlig bewusst“ nicht in Anspruch genommen. Und das obwohl die Bevölkerung bei den Rot-Kreuz-Teststationen mitunter Wartezeiten von bis zu zehn Tagen in Kauf nehmen müsse.
„Wenn die Pandemie nicht durch effektive Testmöglichkeiten bekämpft wird, werden dabei Tausende Menschen in ihrer Gesundheit gefährdet“, so Dietrich.
Seiner Ansicht nach bestehe der Verdacht des Amtsmissbrauches und der vorsätzlichen Gemeingefährdung. „Es ist festzuhalten, dass den politisch Verantwortlichen und den zuständigen Behörden hier auch eine Garantenstellung zukommt.“
Günther Bitschnau/wpa