Lokalgast verletzte Streitschlichter schwer

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 19-Jährigen.
Die verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Lokalgästen wollte der Barbesucher im Juli vor dem Lokal im Bezirk Feldkirch beenden. Dabei versetzte der 19-jährige Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen dem Streitschlichter einen Faustschlag ins Gesicht. Demnach trat der mit zwei Promille alkoholisierte Lehrling danach dem auf dem Boden liegenden 41-Jährigen in den Rücken. Der Mann erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch und ein Hämatom.
Schwere Körperverletzung
Wegen schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Lehrling am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 840 Euro. Die anderen 840 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem mutmaßlichen Opfer 1000 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Glaubwürdige Schilderung
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sieben Monaten Haft. Eine Haftstrafe wäre für den Ersttäter eine zu strenge Sanktion gewesen, sagte Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Sie folgte den belastenden Angaben des 41-jährigen Zeugen, der den Vorfall glaubwürdig geschildert habe.
Als Schutzbehauptung wertete die Strafrichterin die Aussage des Angeklagten, der behauptete, in Notwehr zurückgeschlagen zu haben. Der 21-jährige Freund des Angeklagten gab zu Protokoll, er habe beim Hinausgehen aus dem Lokal hinter sich einen Schlag gehört, den er als Notwehrschlag des Beschuldigten gedeutet habe. Der Zeuge konnte nicht erklären, wie sich ein Notwehrschlag von einem Angriffsschlag akustisch unterscheide.