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Kollision: 21.700 Euro für verletzten Skifahrer

26.12.2022 • 20:48 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/APA</span>
Symbolbild/APA

Landesgericht meint, beklagter Skifahrer sei schuld am ­Zusammenstoß. Urteil nicht rechtskräftig.

Zwei deutsche Skifahrer stießen am 3. Jänner 2020 im Gemeindegebiet von Silbertal auf einer präparierten Piste im Skigebiet Sonnenkopf zusammen. Jeder der Beteiligten meinte, der jeweils andere sei alleine verantwortlich für den Skiunfall.

In einem Zivilprozess am Landesgericht wurde im Oktober 2022 entschieden, dass das alleinige Verschulden am Unfall den Beklagten trifft. Der 34-Jährige wurde dazu verurteilt, dem anwaltlich von Jan Rudigier vertretenen Kläger 21.700 Euro an Schadenersatz zu bezahlen. Davon entfallen 14.900 Euro auf Schmerzengeld. Denn der Oberstudienrat hatte sich bei dem Skiunfall den linken Oberarm gebrochen. Der 63-Jährige musste operiert werden und Physiotherapie und andere Behandlungen in Anspruch nehmen.

16.200 Euro Prozesskosten

Zudem stellte Zivilrichterin Claudia Lüthi die Haftung des Beklagten für allfällige künftige Schäden beim Kläger fest. Und sie verpflichtete den Beklagten dazu, dem Kläger 16.200 Euro an Prozesskosten zu ersetzen. Das nicht bekämpfte Urteil ist rechtskräftig.

Nach Ansicht der Richterin fuhr der Beklagte während eines Linksschwungs dem Kläger, der sich in einem Rechtsschwung befand, von hinten gegen die Skier und die linke Körperhälfte. Dadurch, so das Urteil, rotierte der Kläger im Uhrzeigersinn und stürzte talwärts auf seine linke Schulter. Das Zivilgericht stützte sich dabei auf das skitechnische Gerichtsgutachten von Thomas Marignoni.

Aussagen der Gattin

Außerdem hielt die Zivilrichterin die Angaben des Klägers und der Gattin des Klägers für glaubwürdig. Sie sagten aus, sie hätten kurz vor der späteren Unfallstelle den zu diesem Zeitpunkt auf der Piste stehenden Beklagten überholt. Daraus schloss die Zivilrichterin, dass der Beklagte beim Unfall der hintere, schnellere Skifahrer war. Demnach hat der Beklagte mit seiner unaufmerksamen Fahrweise gegen die Regeln des Skiweltverbands FIS verstoßen.