Vorbestrafter Diebin blieb Haft erspart

Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe für 40-Jährige nach gewerbsmäßigen Geldtaschendiebstählen.
Milde fiel das Urteil für eine mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch aus. Trotz gewerbsmäßigen Diebstahls und schweren Betrugs wurde der 40-jährigen Frau eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zwölf Monaten gewährt. Dafür beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Das in Abwesenheit der Angeklagten gesprochene Urteil von Richter Julian Fettner ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Markus Fußenegger verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
In Bregenz und Salzburg
Nach Ansicht des Richters war die Rumänin zusammen mit Mittätern im Februar 2021 an zwei Geldtaschendiebstählen in Bregenz und Salzburg beteiligt. Demnach wurde in Bregenz einer 73-jährigen Bregenzerin im Lift eines Kaufhauses die Geldtasche mit 2000 Euro aus ihrem Rucksack weggenommen. Zudem wurde nach den gerichtlichen Feststellungen im Salzburger Bahnhof einem 56-jährigen Salzburger die Geldtasche mit 250 Euro samt Karten und Ausweisen aus der Jackenaußentasche entwendet. Mit der Kreditkarte des Schriftstellers bezahlten die Täter laut Urteil in einem Salzburger Gastlokal die Rechnung von 49,90 Euro.

Die beiden rumänischen Mittäter wurden inzwischen in der Schweiz wegen anderer Delikte verurteilt. Deswegen verzichtete die Staatsanwaltschaft Feldkirch darauf, die Männer auch wegen der Taten in Österreich anzuklagen. Weil nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde die Strafen in der Schweiz so ausgemessen wurden, dass bei einem Prozess in Feldkirch keine oder nur geringe zusätzliche Sanktionen zu erwarten gewesen wären.
Abfallkübel abgesucht
Die bestohlene Bregenzerin sagte vor Gericht als Zeugin, ihr Ehemann habe sofort nach der Tat Abfallkübel in der Umgebung des Tatorts in der Bregenzer Innenstadt abgesucht. In einem Kübel habe er ihre Geldtasche mit ihren Karten und Ausweisen gefunden, freilich ohne Geld.