Massive Gebührenerhöhung für Liegeplätze

In einem Schreiben informierte die Stadt Bregenz über eine Erhöhung der Gebühren um teilweise fast 75 Prozent.
Das Jahr 2023 hat für Nutzer von Bootsliegeplätzen im Sporthafen und im Gondelhafen der Stadt Bregenz mit einer unangenehmen Nachricht begonnen. Denn die Stadt teilte ihnen in einem Schreiben mit, dass die Liegeplatzgebühren für 2023 per Stadtratsbeschluss vom 1. Dezember 2022 erhöht werden. Eine Erhöhung per se ist an sich keine Überraschung, da es bisher jedes Jahr eine moderate Anpassung der Gebühren gab. Für 2023 sprengt die Erhöhung den bisherigen Rahmen.
Liegeplatzgebühr
Die Liegeplatzgebühr für Bootsinhaber in den Hafenanlagen der Stadt Bregenz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Sie besteht aus dem Grundtarif, dem Übergrößenzuschlag, dem Energiezuschlag pro Kilowattstunde Motorleistung, dem Wasserzins je nach Bootsgröße und dem pauschalen Wasserzins. Diese Komponenten erhöhen sich 2023 in unterschiedlichem Umfang. So steigen der Grundtarif um 17,5 Prozent und der Energiezuschlag um 23,3 Prozent. Beim Übergrößenzuschlag gibt es eine Erhöhung um beinahe 75 Prozent. Lediglich die Wasserzinssätze bleiben unverändert, sie fallen in der Gebührenaufstellung jedoch nicht massiv ins Gewicht. Der Zuschlag für Nicht-Bregenzer mit 50 Prozent auf die genannten Komponenten ist übrigens nicht neu.

Übergrößenzuschlag
Der Übergrößenzuschlag gilt ab Bootsgrößen über fünf Metern Länge und zweieinhalb Metern Breite. Diese „Standard“-Bootsgröße ist allerdings überaltert. Ein Blick in die Bregenzer Hafenanlagen zeigt, dass fast alle Boote größer sind. Das hat mit dem seit Jahren andauernden Trend hin zu größeren Motor- und Segelbooten zu tun. Einen Nachlass beim Energiezuschlag für Elektromotoren gibt es nicht. Bezahlt werden muss pro Kilowattstunde Motorleistung, egal ob Elektro- oder Verbrennungsmotor. Allerdings spielen Elektromotoren gerade bei Segelbooten am Bodensee ohnehin eine untergeordnete Rolle. Denn ihr deutlich höherer Anschaffungspreis bei sehr wenigen Betriebsstunden macht eine Umstellung derzeit für die meisten Bootsbesitzerinnen und -besitzer finanziell völlig uninteressant.
Sieben Monate Saison
Bei den Liegeplatzgebühren muss berücksichtigt werden, dass die Hafenanlagen der Stadt Bregenz nicht ganzjährig benutzt werden können. Die Saison beginnt im April und endet per Ende Oktober. Sie dauert damit nur sieben Monate. Seit dem Herbst 2019 ist das Überwintern von Booten dort untersagt. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen. Entgegen einem Vorurteil handelt es sich bei den Bootsbesitzern in den Bregenzer Häfen in den allermeisten Fällen nicht um Millionäre. Gerade viele Pensionisten besitzen ein Boot. Dazu kommt, dass Boote reihenweise deutlich älter als 20 Jahre sind und oft als Gebrauchtboot erworben wurden. Bei der Stadt Bregenz häufen sich seit dem Schreiben deshalb offenbar Beschwerden, zumal darin keinerlei Informationen zu den Gründen für die Erhöhung zu finden sind. Lediglich eine Verlängerung der Kündigungsfrist wurde bekannt gegeben.
Erklärungsschreiben
Aufgrund der Aufregung sah sich die Stadt Bregenz dazu veranlasst, ein Erklärungsschreiben nachzuschicken. Darin steht, dass die Erhöhung unter anderem den bereits getätigten Investitionen in die Infrastruktur des Hafengeländes geschuldet sei. In naher Zukunft seien weitere Investitionen geplant, heißt es. Außerdem würden auch für die Stadt Bregenz inflationsbedingt Preissteigerungen in Bezug auf Betriebs-, Instandhaltungs- und Personalkosten anfallen.
Günther Bitschnau