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Ein freigesprochener Besitzer von Falschgeld

01.05.2023 • 17:00 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/AP Photo/Martin Meissner</span>
Symbolbild/AP Photo/Martin Meissner

Kein Nachweis, dass unbescholtener 20-Jähriger im Ausland gekauftes Falschgeld ausgeben wollte.

Wollte der 20-Jährige aus dem Bezirk Bludenz mit dem gekauften Falschgeld Zahlungen tätigen? Dafür gab es aus Sicht von Richterin Sabrina Tagwercher keinen Nachweis. Deshalb sprach sie den von Pius Schneider verteidigten Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel vom angeklagten Verbrechen der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes frei. Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Heinz Rusch sofort einverstanden war, ist rechtskräftig.

Von der Post abgefangen

Der junge Mann bestellte 2022 im Internet bei einer chinesischen Handelsplattform 13.000 Euro an Falschgeld. Die erste, große Lieferung wurde in Ostösterreich von der Post abgefangen. Die zweite Lieferung kam in Vorarlberg an. Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten wurde Falschgeld sichergestellt.

Er wollte das Falschgeld in Brand setzen und damit dann eine Zigarette anzünden, sagte der Angeklagte. <span class="copyright">Symbolbild/Shutterstock</span>
Er wollte das Falschgeld in Brand setzen und damit dann eine Zigarette anzünden, sagte der Angeklagte. Symbolbild/Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch warf dem Angeklagten nicht vor, mit Falschgeld bezahlt zu haben. Im Strafantrag wurde ihm zur Last gelegt, er habe rund 3000 Euro an Falschgeld in der Absicht besessen, es auszugeben. Das wurde vom Angeklagten bestritten. Er sagte, er habe ursprünglich vorgehabt, als Rapper ein Musikvideo zu drehen. Dabei hätte er falsche 100-Euro-Scheine in Brand stecken und damit Zigaretten anzünden wollen. Eine derartige Verantwortung sei nicht von der Hand zu weisen, sagte Richterin Tagwercher: „Das hört man immer wieder“.

Für sich behalten

Der arabischstämmige Angeklagte sagte, er habe die falschen Geldscheine nur für sich behalten wollen, zumal darauf in roter Farbe gestanden sei, dass es sich nur um Kopien handle.

Diversion abgelehnt

Zu Beginn der Verhandlung unterbreitete Richterin Tagwercher das Angebot einer Einstellung des Strafverfahrens mit einer Diversion. Der Angeklagte lehnte das diversionelle Angebot ab und beantragte einen Freispruch. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen null bis fünf Jahre Gefängnis betragen.