Denkmalschutz-Streit um Café Feurstein: Ein altes Foto wirft Fragen auf

Eine alte Ansichtskarte zeigt das Café Feurstein in einem neuen Licht. Wende im Rechtsstreit zwischen der Stadt Feldkirch und dem Bundesdenkmalamt?
Die Ansichtskarte mit Poststempel aus dem Jahr 1953 wurde der Stadt Feldkirch am 20. April zugespielt. Sie zeigt die große Gaststube des Traditionskaffeehauses Feurstein. Jeder, der dort schon einmal gesessen ist, würde das Lokal auf dem Foto wiedererkennen – allerdings nur auf den zweiten Blick.
Denn es fehlt etwas ganz Entscheidendes: die markante rote Kunstlederpolsterung der Sitzbänke und Stühle. Letztere scheinen – anders als die Tische – sowieso ganz andere zu sein als die heutigen. Ganz allgemein kommt das Kaffeehaus auf dem Foto eher rustikal daher.
Beim Höchstgericht
Für die städtische Liegenschaftsverwaltung und die Mehrheit der Stadträte ist die nun aufgetauchte Postkarte ein gefundenes Fressen. Wie berichtet wehren sich die Genannten gegen die Unterschutzstellung des Kaffeehausmobiliars. Die Stadtoberen sprechen von „kalter Enteignung“. Das denkmalgeschützte, in Privateigentum befindliche Inventar stelle jedenfalls eine massive Nutzungseinschränkung des stadteigenen Gebäudes dar.
Die Causa ist mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gelandet. Das Rechtsmittel der Stadt richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), das die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt (BDA) bestätigte.

Nicht schutzwürdig?
Für Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP) beweist das nun aufgetauchte Foto, „dass die Amtsgutachterin des BDA falsch liegt und der Gutachter der Stadt recht hat“. Die Schutzwürdigkeit der Einrichtung als „Originalensemble“ sei schlichtweg nicht gegeben, befindet König. „Keine Rede von „Rockabilly-Stil“ oder der Moderne der 50er Jahre. Rustikalität und Biedersinn dominieren klar.“
Wie berichtet, hat das BDA die Unterschutzstellung unter anderem damit begründet, dass am Original-Mobiliar die progressive Geisteshaltung der Nachkriegszeit ablesbar sei, dem Kaffeehaus also Dokumentationscharakter zukomme. Teile der Ausstattung, so heißt es in dem Bescheid, „sind ganz charakteristisch für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. (…)Neue Materialien, neuartige Verarbeitungstechniken, ein neues Experimentieren mit Farbe lassen gerade in den 50er-Jahren mutig sein, um künstlerische Freiräume auszuloten.“ Zudem weist das BDA daraufhin, dass das Café Feuerstein das einzig authentisch erhaltene Kaffeehaus der Nachkriegszeit sei. Das BVwG bezeichnete die Expertise des BDA in seiner Entscheidung als schlüssig.
“Rechtsstaatlich problematisch”
Für Stadtrat König ist das Gutachten der Amtssachverständigen aus genannten Gründen fragwürdig. Zudem sei es „rechtsstaatlich problematisch, wenn die Stimme eines ausgewiesenen Experten (Anm.: Gutachter der Stadt) in solchen Verfahren praktisch kein Gewicht zu haben scheint“. Dem VwGH wurde die außerordentliche Revision samt dem neuen Beweismittel bereits vorgelegt. Zudem hat die Stadt die Wiederaufnahme des Verfahrens beim BDA beantragt. Geht es nach König, soll der Denkmalschutzbescheid „ersatzlos aufgehoben und das Unterschutzstellungsverfahren eingestellt werden“. Er möchte allerdings festgehalten wissen, dass man nichts gegen das Kaffeehaus per se habe. „Aber es ist unsere Aufgabe aufzuzeigen, dass die Kriterien der Schutzwürdigkeit zumindest zweifelhaft sind.“

Rechtsabteilung prüft
Im Bundesdenkmalamt sieht man die Sache derzeit gelassen. Barbara Keiler, Leiterin der Abteilung Vorarlberg, hat den Wiederaufnahmeantrag laut eigenem Bekunden an die Rechtsabteilung weitergeschickt. Inhaltlich wollte sie sich auf Anfrage nicht äußern. Es handle sich um eine juristische Frage. Keiler glaubt jedenfalls nicht, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden muss, „nur weil ein altes Foto auftaucht.“
Warum ins Undendliche prozessieren?
Die Grünen, die sich als einzige Fraktion im Stadtrat konsequent gegen die Bekämpfung des Denkmalschutzbescheides ausgesprochen haben, würden gern einen Strich unter die Sache ziehen. Der Denkmalschutz sei zwar eine zusätzliche Einschränkung, aber er verstehe nicht, warum hier ins Unendliche prozessiert werde, sagt Stadtrat Clemens Rauch. „Wir sollten stolz sein, wenn das Bundesdenkmalamt hier ein schützenswertes Kulturgut erkennt“.
Das Café Feurstein ist übrigens das erste und einzige Kaffeehaus, das in Vorarlberg unter Denkmalschutz gestellt wurde. Ob der Bescheid tatsächlich hält, wird sich zeigen.
