Allgemein

„Jetzt haben sie mir den Mann genommen”

10.05.2023 • 09:30 Uhr
<span class="copyright">hartinger</span>
hartinger

Patient wurde am Tag nach Entlassung aus Spital wieder dort eingeliefert: Witwe behauptet in Zivilprozess, Landeskrankenhaus sei schuld am Tod ihres 79-jährigen Mannes.

„Jetzt haben sie mir den Mann genommen“, gab die Klägerin in der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu Protokoll. Das habe sie sich gedacht, als ihr 79-jähriger Mann in ihrer Gegenwart am 9. November 2020 in einem Landeskrankenhaus gestorben sei. Die anwaltlich von Stefan Denifl vertretene Witwe macht das Spital für den Tod ihres Gatten verantwortlich und fordert in einem anhängigen Zivilprozess von der beklagten Krankenhausbetriebsgesellschaft Schadenersatz.

Am 30. September 2020 wurde der über Schmerzen in der Brust klagende Ehemann der Klägerin von der Rettung in das Landeskrankenhaus gebracht. Dort wurde offenbar eine Lungenentzündung festgestellt. Im Spital kam der Patient beim Gang auf die Toilette zu Sturz und zog sich einen Oberschenkelbruch zu, der dann operiert wurde. Am 6. November 2020 wurde der Patient aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen.

Sie sei daheim schockiert über den schlechten Gesundheitszustand ihres Mannes gewesen, sagte die Klägerin vor Gericht. Er habe eine beidseitige Lungenentzündung gehabt und sei trotzdem nach Hause geschickt worden. Sein Zustand sei nach der Behandlung im Spital bedeutend schlechter gewesen als zuvor bei der Einlieferung dorthin.

Schon einen Tag nach der Entlassung wurde der Patient am 7. November 2020 von der Rettung wieder in das Landeskrankenhaus gebracht. Dort habe ihr der zuständige Primararzt gesagt, dass ihr Mann kurz vor dem Tod stehe und man für ihn nichts mehr tun könne, so die 72-jährige Klägerin. Allem Anschein nach habe sich ihr Mann während des ersten Spitalsaufenthalts einen Krankenhauskeim eingefangen. Er sei ihr ein guter Mann gewesen, den sie jeden Tag vermisse. Sie benötige seit seinem Tod Medikamente.

Beklagtenvertreter Martin Mennel beantragt die Abweisung der Klage. Der Anwalt der beklagten Partie verwies dazu auf medizinische Gutachten, wonach dem Landeskrankenhaus bei der Behandlung des Patienten keine Fehler unterlaufen seien. Der 79-Jährige habe Vorerkrankungen gehabt und sei schon vor der Behandlung im Spital gesundheitlich angeschlagen gewesen. Das Landeskrankenhaus sei nicht verantwortlich für den Tod des Patienten.

Zivilrichter Daniel Mayer vertagte die Verhandlung für die Ergänzung eines internistischen Gutachtens zur Frage, ob die Entlassung des Patienten aus dem Spital aus medizinischer Sicht vertretbar gewesen sei.