Verunreinigtes Wasser: Klage gegen Gemeinde

Getränkefirma fordert 415.000 Euro Schadenersatz.
Vor mehreren Jahren habe die beklagte Standortgemeinde aus dem Bezirk Bludenz dem klagenden Getränkeproduzenten durch Keime und Bakterien verunreinigtes Wasser aus einem ihrer Wasserbrunnen geliefert, heißt es in der Klage. Durch das nicht zum Verzehr geeignete Wasser seien der Getränkefirma hohe Schäden entstanden.
415.000 Euro fordere der klagende Getränkeproduzent von der Gemeinde sowie die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden, teilte auf Anfrage Landesgerichtssprecher Dietmar Nußbaumer mit. Am Landesgericht Feldkirch ist dazu ein Zivilprozess anhängig, in dem noch kein Urteil ergangen ist.
Zugekauft
Die Hauptforderung belaufe sich auf 150.000 Euro für die Entsorgung von Waren, entnahm Nußbaumer der Klage. Das bezieht sich auf mit verunreinigtem Wasser abgefüllte Flaschen. 92.000 Euro seien für die Ersatzbeschaffung angefallen, so der Gerichtssprecher. Dazu gab in der jüngsten Verhandlung ein Mitarbeiter der klagenden Partei an, man habe damals zu teureren Preisen von einem anderen Produzenten Mineralwasser zugekauft. Damit habe man etwa Krankenhäuser versorgt. Denn man habe keine Kunden verlieren wollen.
Schutzzonen missachtet
Die beklagte Gemeinde habe es zugelassen, dass Schutzzonen vor dem Wasserbrunnen missachtet worden seien, etwa durch Landwirte, die dort Jauche aufgebracht und Kühe weiden lassen hätten, so die klagende Partei. Zudem habe die Gemeinde es über Jahrzehnte hinweg grob fahrlässig unterlassen, dringende Sanierungsmaßnahmen bei ihren Wasserbrunnen vorzunehmen, sagte Klagsvertreter Marco Fiel vor Gericht. Dadurch habe die Gemeinde ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, dem Getränkeunternehmen sauberes Quellwasser zu liefern.
Die beklagte Gemeinde beantragt die Abweisung der Klage. Beklagtenvertreter Günter Flatz brachte zu Protokoll, die klagende Firma habe es grob fahrlässig unterlassen, Eingangskontrollen vorzunehmen und das gelieferte Wasser zu testen. Deswegen habe die klagende Partei die geltend gemachten Schäden selbst zu verantworten.
Vorwurf zurückgewiesen
Die beklagte Gemeinde hat in dem Zivilprozess dem Land Vorarlberg den Streit verkündet, das nun als Nebenintervenientin aufseiten der beklagten Partei an dem Verfahren teilnimmt. Nebenintervenientenvertreter Frank Philipp wies den Vorwurf zurück, das Land habe mit Lebensmittelkontrollen zu lange die Eignung des gelieferten Wassers bestätigt.