Welche Schuhe beim Autofahren erlaubt sind

Mit Flip-Flops oder barfuß fahren ist in Österreich zwar nicht verboten, im Falle eines Unfalls drohen aber erhebliche Strafen. Wer ins Ausland fährt, sollte sich über Regeln informieren.
Sommerzeit heißt für viele Menschen „Barfuß-Zeit“. Beim Autofahren ist das allerdings keine gute Idee, schließlich muss der Lenker zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle über sein Fahrzeug haben. „Wer barfuß fährt, wird eine Notbremsung nicht bewerkstelligen können“, meint Jürgen Wagner vom ÖAMTC-Vorarlberg. Aber was sagt der Gesetzgeber zur richtigen Kleidung und Wahl des Schuhwerks? Eine Vorschrift darüber, welche Schuhe in Ordnung sind, und welche nicht, gibt es niedergeschrieben nicht. Dass High Heels sich aber ebenso wenig eignen wie etwa feste Bergstiefel oder Flip-Flops, sollte auf der Hand liegen.
Schuhe mit dünner Sohle
Jürgen Wagner rät, der richtige „Fahrschuh“ sollte bequem und aus festem Material sein und eine flache, dünne und rutschfeste Sohle haben. Es sei deshalb ratsam, ein Paar „fahrtaugliche Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann.“ Auch wenn es keine Vorschrift darüber gibt, welcher Schuh zu tragen ist, können die Konsequenzen im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben. „Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, wird ein (Mit-)Verschulden angelastet. Eine etwaige Kaskoversicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen“, so der ÖAMTC.
Motorradkleidung
Die Wahl der richtigen Kleidung betrifft aber nicht nur Autofahrer. Auch Motorradfahrer sollten trotz hoher Temperaturen auf Schutzkleidung zurückgreifen. Zwar ist auch sie nicht vorgeschrieben, Gerichte haben in der Vergangenheit aber mehrfach das Schmerzensgeld gekürzt, weil Verletzungen durch das Tragen von Schutzkleidung hätten vermieden werden können. So etwa in einem Urteil der OGH aus dem Jahr 20116, als ein Lenker auf einer Freilandstraße verunfallte. Ihm standen 25 Prozent weniger Schmerzensgeld zu. Auch auf dem Fahrrad kann das Gericht im Falle eines Unfalls mitunter gegen das Unfallopfer entscheiden. So zum Beispiel im Jahr 2014 als der OGH einem Radfahrer, der unter rennmäßigen Bedingungen, aber ohne Helm unterwegs war, das Schmerzensgeld für jeden Verletzungen,, die mit Helm nicht entstanden wären, um 25 Prozent kürzte.
Vorschrift im Ausland
Genau wie in Österreich gibt es auch bei unseren europäischen Nachbarn keine konkreten Vorschriften, was das Tragen von Schuhwerk oder Bekleidung betrifft. Auch dort gilt als Grundlage, dass jederzeit Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss, so Wagner vom ÖAMTC.
Wer in der Schweiz allerdings einen Unfall mit falschem Schuhwerk oder gar barfuß baut, muss mit einer Strafanzeige, einem hohen Bußgeld und einem Führerscheinentzug rechnen. In Italien ist es erst seit 1993 erlaubt mit Flip-Flops oder Sandalen Auto zu fahren. Urlauber, die nach Spanien fahren, sollten allerdings in besonderem Maße auf ihre Kleidung achten. Nach spanischem Recht gibt es einen Dress-Code, der vorschreibt, Oberkörper-Bekleidung und geeignete Schuhe zu tragen. Ein Vergehen kostet 200 Euro Strafe. Die Begründung für Oberkörper-Bekleidung liegt in Vollbremsungen und möglichen Schnitt- und Druckverletzungen. Auch den Arm aus dem Fenster halten kostet in Spanien teuer, weil beide Hände ans Steuer gehören.