Zweite Selbstanzeige in Siemens-Verfahren

Staatsanwaltschaft bestätigte neuerliche Selbstanzeige. Nächster mutmaßlicher Betrüger hofft offenbar mit Schadenersatzzahlung auf tätige Reue und damit auf Straffreiheit
Das wegen des Verdachts des schweren Betrugs mit überhöhten Rechnungen in Millionenhöhe geführte Vorarlberger Siemens-Ermittlungsverfahren weitet sich weiter aus. Inzwischen ist die Zahl der Beschuldigten von ursprünglich fünf auf zumindest sieben angewachsen. Denn mittlerweile liegt eine zweite Selbstanzeige vor.
Weitere Selbstanzeige
Am vergangenen Freitag sei bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine weitere Selbstanzeige eingegangen, bestätigte Behördensprecherin Karin Dragosits auf Anfrage. Der Selbstanzeiger habe zugesagt, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Seine Angaben würden nun geprüft werden. Er habe zuvor noch nicht zu den Tatverdächtigen gezählt. Weitere inhaltliche Angaben könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, sagte die stellvertretende Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die beiden Männer haben sich selbst angezeigt und dem Vernehmen nach Schadenersatzbeträge hinterlegt. Sie hoffen offenbar auf tätige Reue und damit auf Straffreiheit. Tätige Reue leistet nach Paragraf 167 des Strafgesetzbuches, wer sich selbst anzeigt, bevor Strafverfolgungsbehörden gegen ihn ermitteln, und den gesamten Schaden gutmacht.
Schadensersatzbetrag in Millionenhöhe hinterlegt
Der erste Selbstanzeiger soll eine Euro-Summe in Millionenhöhe als Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens gerichtlich hinterlegt haben. Beim zweiten Selbstanzeiger sei die Rückzahlungssumme eine niedrigere als beim ersten, heißt es auf informierten Kreisen. Zur Frage von tätiger Reue mit Rückzahlungen äußerte sich Dragosits nicht.
Vier Beschuldigte in Untersuchungshaft
Vier Beschuldigte befinden sich wegen des Verdachts des schweren Betrugs in Feldkirch in Untersuchungshaft: ein Siemens-Mitarbeiter, ein Mitarbeiter der Firma Hirschmann Automotive aus Rankweil und zwei ehemalige KHBG-Mitarbeiter. Die Untersuchungshäftlinge sollen daran beteiligt gewesen sein, dass überhöhte Rechnungen für Aufträge ausgestellt wurden und sie davon profitiert haben.
Der fünfte Beschuldigte, ein früherer KHBG-Mitarbeiter, wurde festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Die zuständige Haftrichterin des Landesgerichts sah bei ihm von der Verhängung der Untersuchungshaft ab. Die Staatsanwaltschaft beantragt aber weiterhin, auch ihn ihn U-Haft zu nehmen. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben, teilte Dragosits auf Anfrage mit. Über die Beschwerde habe das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden.