Freigesprochen von Raub und Erpressung

Schöffensenat bezweifelte, dass 19-Jähriger mit Messer und Drohungen 17-Jährigem Geld abgenötigt hat.
Im Zweifel wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von der Anklage des Raubes, der Erpressung und der Nötigung freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nach drei Monaten in U-Haft wurde der von Hamit Öztürk verteidigte 19-jährige gleich nach der Gerichtsverhandlung in die Freiheit entlassen.
Zweifel an Tathergang
Der Schöffensenat hegte erhebliche Zweifel daran, dass der Angeklagte tatsächlich Ende Mai kurz vor Mitternacht in Lustenau auf der Straße einem 17-Jährigen mit der Behauptung, er führe ein Messer mit sich, und Drohungen, ihn zusammenzuschlagen, das Handy und mehr als 1000 Euro abgenötigt hat, mit Bargeldübergaben, Bankomatbehebungen und Onlineüberweisungen.
Es spreche stattdessen viel für die Version des Angeklagten, sagte Richterin Tagwercher. Der angeklagte Türke sagte, er habe bei seinem 17-jährigen Bekannten zur fraglichen Zeit lediglich per Telefon Schulden aus verkauftem Marihuana eingetrieben. Der 17-Jährige gab an, den Angeklagten nicht gekannt zu haben. Wegen der Drohungen habe er auf dem Heimweg von der Arbeit dem 19-Jährigen das Handy übergeben und die verlangten Geldtransaktionen durchgeführt.
Entscheidung zugunsten des Angeklagten
Stutzig machte den Schöffensenat unter anderem der Umstand, dass sich der Angeklagte beim mutmaßlichen Opfer während des angeklagten Vorfalls namentlich zu erkennen gab und dem 17-Jährigen sogar Selfies schickte. Ein Räuber und Erpresser wolle doch unerkannt bleiben, sagte die Senatsvorsitzende. Komisch sei auch, dass der angeklagte Arbeiter und der Lehrling sich via Snapchat über Training im Fitnessstudio unterhalten hätten. Im Zweifel sei nach zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen.