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Baubetrug: Beschuldigter bleibt auf freiem Fuß

19.09.2023 • 16:20 Uhr
Justizanstalt Feldkirch. <span class="copyright">Paulitsch</span>
Justizanstalt Feldkirch. Paulitsch

Beschluss des Oberlandesgerichts: 14 Tage U-Haft waren genug für Ex-Hirschmann-Mitarbeiter, der mit fingierten Rechnungen über 300.000 Euro betrügerisch erlangt haben soll.

Zwei Wochen Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch reichten aus für den am 2. August festgenommenen Viertbeschuldigten im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von jahrelangen Betrügereien bei Siemens-Bauprojekten. Das entschied nun das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Damit wurde der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft beantragte somit erfolglos die Fortsetzung der U-Haft für den von Andrea Concin verteidigten Ex-Mitarbeiter der Firma Hirschmann Automotive aus Rankweil. Denn nach dem Landesgericht Feldkirch hält auch das Oberlandesgericht die ursprünglich angenommenen Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nicht mehr für gegeben. Der OLG-Beschluss ist rechtskräftig.

Mann weiterhin dringend tatverdächtig

Allerdings gilt der Beschuldigte auch für das OLG für dringend tatverdächtig, gewerbsmäßig schwer betrogen zu haben. Demnach soll der 61-Jährige rund zehn Jahre lang mit fingierten Rechnungen für tatsächlich gar nicht erbrachte Leistungen in seinem Nebenjob als technischer Zeichner mehr als 300.000 Euro betrügerisch erlangt haben. Sein Komplize soll der inhaftierte Ex-Siemens-Mitarbeiter gewesen sein. Geschädigt worden sein sollen bei Siemens-Aufträgen Hirschmann Automotive und die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG).

Tatverdächtiger vor Polizei geständig

Verdunkelungsgefahr liegt, so der Beschluss des Oberlandesgerichts, nicht mehr vor, weil der unbescholtene Viertbeschuldigte bei der Polizei umfassend geständig gewesen sei und bei Hausdurchsuchungen Unterlagen sichergestellt worden seien. Das OLG erblickt keine Tatbegehungsgefahr mehr, weil der 61-Jährige inzwischen von Hirschmann entlassen worden sei und seine Gewerbeberechtigung für sein Büro als technischer Zeichner zurückgelegt habe. Zudem habe auch der beschuldigte Ex-Siemens-Mitarbeiter seinen Job verloren.

Bis zu zwei Monate U-Haft bei Verdunkelungsgefahr möglich

In Untersuchungshaft befinden sich seit Anfang August neben dem Ex-Siemens-Mitarbeiter auch zwei ehemalige Mitarbeiter der Bauabteilung der Krankenhausbetriebsgesellschaft. Die beiden Ex-KHBG-Mitarbeiter haben bislang vergeblich beantragt, aus der U-Haft in die Freiheit entlassen zu werden. U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr ist gesetzlich mit zwei Monaten befristet. Sollten die Gerichte keine Tatbegehungsgefahr mehr annehmen und auch keine Fluchtgefahr, könnten daher Anfang Oktober Enthaftungen erfolgen.