Vorwurf: Ex-Frau durch Stalking schwer belastet

Vierter Stalkingprozess gegen 44-Jährigen. Nun wird psychiatrisches Opfer-Gutachten eingeholt.
Auch in der zweiten Verhandlung erging am Montag am Landesgericht Feldkirch in dem Stalkingprozess noch kein Urteil. Richter Marco Mazzia lässt nun ein psychiatrisches Gutachten einholen. Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch meint, die Ex-Gattin des Angeklagten sei durch die neuerliche beharrliche Verfolgung im Sinne einer schweren Körperverletzung psychisch stark beeinträchtigt worden. Die 43-jährige Frau müsse sich ambulant psychiatrisch behandeln lassen und sei seit Herbst 2023 arbeitsunfähig.
Beharrliche Verfolgung
Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft bereits zum vierten Mal beharrliche Verfolgung seiner Ex-Gattin vor. Zudem wird ihm im Strafantrag gefährliche Drohung mit Todesdrohungen gegen seine geschiedene Frau zur Last gelegt. Und er soll trotz Waffenverbots eine Langwaffe besessen haben.
Auf der Autobahn nachgefahren
Der 44-Jährige soll ab seiner Haftentlassung im Jänner 2023 bis September 2023 die 43-Jährige neuerlich gestalkt haben. Der Türke soll ihr des Öfteren vor ihrer Wohnung aufgelauert, sie zuweilen angerufen, ihr am Tag vor der Scheidung Blumen vor die Wohnungstür gelegt haben und ihr einmal auf der Autobahn nachgefahren sein. Das trotz einer einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts Bregenz, mit dem ihm ein Kontakt- und Annäherungsverbot auferlegt wurde.

Des Weiteren hat der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 1. September mit Whatsappnachrichten an seine Ex-Gattin und seine Kinder damit gedroht, seine frühere Frau zu töten, wenn sie einen Fehler mache und eine Beziehung mit einem anderen Mann eingehe.
Drei Vorstrafen
Der Angeklagte befindet sich seit September 2023 erneut in Untersuchungshaft. Der Arbeitslose hat drei Vorstrafen wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Frau und befand sich deswegen schon im Gefängnis.
Der angeklagte Untersuchungshäftling, sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Martin Trefalt beantragte einen Freispruch.