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Stein traf Kläger: Kletterer schuldlos

19.02.2024 • 15:22 Uhr
Beim Klettern kam es zu einem Steinschlag. <span class="copyright">Symbolbild/APA/ANGELIKA KREINER</span>
Beim Klettern kam es zu einem Steinschlag. Symbolbild/APA/ANGELIKA KREINER

Gutachter wertet in Zivilprozess herabgefallenen Stein, der Kläger verletzte, als Bergsportrisiko.

Die Verhandlung am Montag am Landesgericht Feldkirch war schon nach wenigen Minuten beendet, weil keine Erörterung des 9900 Euro teuren alpintechnischen Gutachtens beantragt worden war. Richterin Verena Walser wird schriftlich urteilen. Sie wird sich wohl auf das von ihr eingeholte Gutachten stützen und die Klage abweisen.

Alpiner Unfall

Nach Ansicht des Sachverständigen sind die beiden beklagten Kletterer für den Steinschlag und dessen Folgen nicht verantwortlich. Dabei handelte es sich dem Gutachter zufolge um einen alpinen Unfall, der zum Risiko beim Klettern zähle.

Trümmerbrüche

Durch Steinschlag beim Klettern wurde der klagende Bergsteiger im Juni 2021 in Wald am Arlberg schwer verletzt. Ein herabfallender großer Stein traf trotz eines Warnrufs von oben den unten beim Einstieg wartenden Kletterer an der rechten Hand. Dadurch entstanden Trümmerbrüche, die operiert werden mussten. Der verletzte 42-Jährige behauptet Dauerfolgen: Die Funktionsfähigkeit seiner Hand werde eingeschränkt bleiben.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Kletterer ermittelt. <span class="copyright">Symbolbild/Stiplovsek</span>
Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Kletterer ermittelt. Symbolbild/Stiplovsek

Für seine Verletzungen macht der Unterländer zwei deutsche Bergsteiger aus einer anderen Klettergruppe verantwortlich. Denn sie hätten grob fahrlässig beim Klettern in der Nordkante der 2600 Meter hohen Roggalspitze den Steinschlag verursacht. Der Kläger fordert von ihnen als Schadenersatz 23.000 Euro und die Haftung für allfällige künftige Schäden.

Mobiler Stand

In der Klage wird der Vorwurf erhoben, die Beklagten hätten in der Felswand abseits der vorgesehenen Route zur Seilsicherung mit einem Brett einen sogenannten mobilen Stand errichtet und dabei den Steinschlag verursacht. Die Zweitbeklagte habe die dreiköpfige Seilschaft angeführt, der Erstbeklagte den Steinschlag ausgelöst.

Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft habe die wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung geführten Strafverfahren eingestellt, berichtete Dominik Brun als Anwalt der beklagten Kletterin.