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Gutachter entlastet beklagte Anwältin

04.04.2024 • 23:00 Uhr
Gutachter entlastet beklagte Anwältin
Erstinstanzliches Urteil in dem Rechtsstreit ist noch ausständig. (Symbolbild) Shutterstock

Bislang laut Zivilrichterin keine Belege dafür, dass Anwältin als Sachwalterin zu viel Geld verbrauchte.

Wir können nicht nachvollziehen, dass Geld in größerem Umfang weggekommen ist“, sagte die Richterin am Donnerstag in der jüngsten Verhandlung des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch. Die Zivilrichterin bezog sich dabei auf das von ihr eingeholte Gutachten eines Buchhalters.

Das buchhalterische Gutachten entlastet die beklagte Republik Österreich und die beklagte Ex-Rechtsanwältin, die als gerichtlich bestellte Sachwalterin eines vermögenden Oberländers tätig war.

Teilschadenersatz

Die klagende Erbin des verstorbenen Mannes wirft der Sachwalterin weit überhöhte eigene Kostenrechnungen und einen Fehlbetrag von rund 130.000 Euro in der Buchhaltung der Sachwalterschaft vor. Als Teilschadenersatz wurden, wie berichtet, vorerst 70.000 Euro eingeklagt. Die Republik Österreich wird in der Klage für angebliche Versäumnisse des Pflegschaftsgerichts bei der Kontrolle der Sachwalterin verantwortlich gemacht.

Die Klägerin hat in der Erbschaftsangelegenheit schon einen Zivilprozess gewonnen. Das Testament zugunsten der beiden Pflegerinnen von 2011 wurde gerichtlich für ungültig erklärt, weil der demente und über Wohnungen auf Teneriffa verfügende Erblasser nicht mehr testierfähig war. Wirksam wurde so ein früheres Tes­tament, das die nunmehrige Erbin begünstigte.

Testament für ungültig erklärt

An der Erstellung des letztlich für ungültig erklärten Testaments zugunsten der Pflegerinnen habe auch die beklagte Ex-Anwältin als damals neue Sachwalterin mitgewirkt, behauptet die Klägerin.

Die beklagte Ex-Rechtsanwältin wies in ihrer Befragung in dem nunmehr anhängigen Zivilprozess alle Vorwürfe als ungeheuerlich zurück. Das erst­instanzliche Urteil in dem Rechtsstreit ist noch ausständig.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte gegen die damalige Rechtsanwältin wegen der Verdachts der Veruntreuung und des schweren Betrugs und stellte das Strafverfahren schon 2014 ein.