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Hundebesitzerin darf wieder Amstaffs halten

18.04.2024 • 09:30 Uhr
Hier wurde die Joggerin totgebissen
Hier wurde die Joggerin totgebissen. APA/ Team Fotokerschi/ Kerschbaummayr

Im Oktober 2023 hatten drei Hunde während eines Spaziergangs in Naarn eine Joggerin angefallen und totgebissen.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht. Letzteres lasse das aktuelle Hundehaltegesetz nicht zu. Eine Novelle ist in Arbeit. Im Oktober 2023 hatten drei American Staffordshire Terrier während eines Spaziergangs in Naarn (Bezirk Perg) eine Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin wurde mittlerweile wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Die Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich, eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen.

Einer der Hunde eingeschläfert

Der Bürgermeister untersagte der Frau nach dem Vorfall per Bescheid die Haltung ihrer insgesamt vier American Staffordshire Terrier – einer davon wurde bereits eingeschläfert, drei sind auf neuen Plätzen – sowie alle sonstigen Hunde dieser Rasse. Die Frau erhob dagegen Beschwerde. Das Verbot hinsichtlich der vier konkret benannten Hunde bestätigte das Gericht, teilte dieses am Mittwoch in einer Aussendung mit: Laut aktueller Gesetzeslage sei die Haltung eines Hundes zu untersagen, wenn jemand nicht in der Lage sei, Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abzuwenden. In der Verhandlung kam man zum Schluss, dass dies angesichts des schwerwiegenden Vorfalls anzunehmen sei.

Gesetzeslücken und geplante Novelle

Das allgemeine Verbot, American Staffordshire Terrier zu halten, hielt hingegen nicht. Hier sei der Bescheid zu korrigieren gewesen, weil laut aktuellem Gesetz Hundehalteverbote nur im Hinblick auf einen bestimmten Hund ausgesprochen werden können, so die Begründung. Die rechtliche Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht demnach derzeit nicht. Dieser Punkt soll aber in der geplanten Novelle zum Hundehaltegesetz, deren Begutachtung am Dienstag endete, geändert werden.

„Die schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor, aber das kann nur bedeuten, dass die Gemeinde einen unzureichenden und zudem fehlerhaften Bescheid ausgestellt hat“, ärgert sich Pfotenhilfe-Experte Jürgen Stadler. „Laut § 8 OÖ Hundehaltegesetz hätte die Gemeinde nämlich die Hundehaltung auf einer ganzen Liegenschaft generell verbieten können, wenn andere Personen gefährdet sind.“

Kritik an Behörden und Sorge um Sicherheit

Hätte die Staatsanwaltschaft die Sachverhaltsdarstellung des Vereins Pfotenhilfe damals nicht ohne Ermittlungen eingestellt und neben grob fahrlässiger Tötung wenigstens auch wegen Tierquälerei ermittelt – die sofortige Tötung von Hund Elmo hätte sie dazu berechtigt -, wäre laut Tierschutzgesetz die Bezirkshauptmannschaft Perg berechtigt, ein auch unbefristetes Tierhaltungsverbot zumindest für Hunde (aber auch generell) zu verhängen. Und das sogar, wenn die Staatsanwaltschaft diversionell von der Anklage zurückgetreten wäre! Doch weder davon noch von der Beißabrichtung gegen Menschen fand sich auch nur ein Wort im Akt.

Nach diesem Totalversagen aller Behörden bestehe jetzt aber weiterhin „die maximale Gefährdungslage“, wie heute auch ein Nachbar in Naarn gegenüber der Pfotenhilfe befürchtet. Die Hunde seien auch lange vor dem Vorfall am 2. Oktober 2023 immer wieder aggressiv gegen den Zaun gesprungen, wenn man vorbeiging. „Jetzt kann sie jedenfalls entweder ihren Wurf Welpen wieder zurückholen und illegal scharfmachen, aber auch jeglichen anderen Hund“, ist Stadler fassungslos. „Und eine Rasse zu verbieten, hätte ja sowieso nichts gebracht, denn weder Mischlinge noch Hunde bestimmter Rassen kommen böse auf die Welt. Daran ist immer das obere Ende der Leine Schuld.“