Experten empfehlen Winterreifen

Kälte und Schnee haben nach den schönen Tagen manche Autofahrer überrascht. Doch was passiert, wenn ich nach dem 15. April bei Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs bin?
April, April, der macht, was er will. Diese Redewendung ist derzeit Programm. Nach warmen Abenden im T-Shirt im Freien überraschten Schneeflocken. Gerade am Arlberg wurden Urlauber zuletzt bei gesperrtem Arlbergtunnel auf der Ausweichroute mit Schnee konfrontiert. Manche Autofahrer haben womöglich vor lauter Frühlingsgefühlen Mitte April schon die Sommerreifen aus dem Winterschlaf geholt. Schließlich gilt vom ersten November bis zum 15. April die situative Winterreifenpflicht auf Österreichs Straßen. Doch das bedeutet nicht, dass Pkw-Lenker ab diesem Stichtag mit Sommerreifen über die Schneefahrbahn schlittern dürfen. Laut Jürgen Wagner vom ÖAMTC ist man das ganze Jahr dafür verantwortlich, sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Dazu gehört auch die passende Bereifung.

Erneut zurück gewechselt
Das haben auch manche der übereifrigen Lenker erkannt und ihre Reifen erneut zurück zu der Wintergarnitur gewechselt. Markus Simma von Reifen Fischer in Dornbirn erzählt, dass es ein jährlich wiederkehrendes Phänomen ist, dass Autofahrer teilweise wieder die Reifen zurückwechseln, wenn es im April schneit. „Das ist nichts Außergewöhnliches“, sagt er. Dieses Jahr konnte er minimal mehr Kunden verzeichnen, die erneut von Sommerreifen auf Winterreifen umstiegen. Dabei handle es sich aber nur um etwa ein bis zwei Prozent mehr als sonst.
Wer derzeit noch die Winterreifen montiert hat, sollte laut Simma noch das Ende der aktuellen Kälteperiode für den Wechsel abwarten. Er rechnet damit, dass nächst Woche dann der Reifenwechsel für die Vorarlberger in den flacheren Gebieten möglich ist. Wer in den Bergen wohnt, solle noch etwas länger abwarten.
Anfang Mai
Ebenfalls der Direktor der Vorarlberger Landes Versicherung (VLV) Robert Sturn rät dazu, noch die aktuelle Kältefront abzuwarten. Erst wenn es Anfang Mai wieder ein paar Tage warm ist, empfiehlt er, die Reifen zu wechseln. Im Falle von Schnee sollen aktuell Autofahrer, welche schon zur Sommergarnitur gewechselt haben, das Auto in der Garage stehen lassen, rät Sturn. Falls dies der Alltag zulasse, ergänzt er. Alternativ sind in bestimmten Situationen Schneeketten oder das Zurückwechseln Möglichkeiten. Denn ausschlaggebend ist im Ernstfall nicht das festgelegte Datum der gesetzlichen situativen Winterreifenpflicht. „Auch wenn am 16. April eine Schneefahrbahn ist, muss ich die Winterreifen am Auto montiert haben“, so Sturn.

So reagiert die Versicherung
Denn wer etwa grob fahrlässig mit Sommerreifen auf der Schneefahrbahn unterwegs ist, kann dies unter Umständen später bereuen. Im Falle eines Unfalles, der auf die eigene Bereifung zurückzuführen ist, kann es vorkommen, dass die Kassko-Versicherung den eigenen Schaden am Auto nicht zahlt. Schließlich müssen sich die Versicherten im Straßenverkehr so verhalten, als hätten sie keine Versicherung, betont Wagner vom ÖAMTC.
Versicherung
Begriffe erklärt
-Regression bedeutet, dass die eigene oder gegnerische Versicherung Geld für etwas zurück will, das sie geleistet hat.
-Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetztlich vorgeschrieben und sichert Geschädigte und Verursacher ab, dass ein Unfall sie nicht in den Ruin treibt. Sie zahlt nach verschuldeten Verkehrsunfällen für Schäden, die am Fahrzeug des Dritten entstehen.
-Die Kaskoversicherung schützt mein eigenes Auto. Sie ist freiwillig und kommt für die Schäden an menem Fahrzeuges oder den Verlust davon auf.
Haftpflichtversicherung
Keine Angst vor fehlenden Versicherungszahlungen müssen jedoch unschuldige Unfallbeteiligte haben. Wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen auf einer schneebedeckten Straße in ein anderes Auto kracht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers trotzdem. Der unschuldige Dritte bekommt Geld für den entstandenen Schaden am Fahrzeug. Die Versicherung kann jedoch für seine Leistung beim Versicherten Regress fordern, wenn dieser durch die Reifenwahl schuld am Unfall ist. Das bedeutet, dass die Versicherung Geld vom Versicherten zurückwill. Die Summe, welche die Versicherung vom Versicherten zurückverlangen kann, hat jedoch eine Obergrenze. Im Falle eines tödlichen Unfalls oder einer Arbeitsunfähigkeit als Folge könnte sonst die Höhe der Kosten eine existienzielle Bedrohung für den Kassko-Versicherten darstellen.