Nach Freispruch Klage gegen Land Vorarlberg
![ABD0030_20220415 – WIEN –
STERREICH: ZU APA0104 VOM 15.4.2022 – ++ THEMENBILD ++ Illustration zu den Themen Lockerung der Maskenpfilcht / Handel / Einkaufsstrasse. Im Bild: Eine FFP2-Maske auf einer Stra§e in Wien, am Freitag, 15. April 2022. Ma§nahmen-Lockerungen treten am Samstag in Kraft – u.a. 2G-Regeln in der Gastronomie fallen, FFP2-Maskenpflicht nur noch im […]](/2024/04/ABD0030-20220415-1-768x528.jpg)
Landesverwaltungsgericht hob BH-Coronastrafe gegen Tankstellenmitarbeiterin auf. Nun fordert sie in einem Amtshaftungsprozess Rückerstattung ihrer Anwaltskosten.
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz verhängte über die Beschuldigte im Juli 2023 wegen eines Verstoßes gegen Coronaschutzbestimmungen eine Geldstrafe von 120 Euro. Demnach soll sie während der Coronapandemie am 9. April 2021 als Mitarbeiterin einer Tankstelle im Bezirk Bludenz am Arbeitsplatz verbotenerweise keine Schutzmaske getragen haben.
Erfolgreiche Beschwerde
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz verhängte über die Beschuldigte im Juli 2023 wegen eines Verstoßes gegen Coronaschutzbestimmungen eine Geldstrafe von 120 Euro. Demnach soll sie während der Coronapandemie am 9. April 2021 als Mitarbeiterin einer Tankstelle im Bezirk Bludenz am Arbeitsplatz verbotenerweise keine Schutzmaske getragen haben.
Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts hat die Tankstellenmitarbeiterin gar nicht während ihrer Arbeitszeit keine Coronamaske getragen. Die Tankstelle sei zur angegebenen Tatzeit bereits geschlossen gewesen. Ihr sei im BH-Strafbescheid vorgeworfen worden, nach den Öffnungszeiten beim Verlassen des Tankstellenshops zusammen mit zwei anderen Personen keinen Mund-Nasenschutz getragen zu haben.
Klägerin fordert Schadenersatz
Die im Verwaltungsstrafverfahren freigesprochene Frau verlangt nun in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch vom beklagten Land Vorarlberg Schadenersatz. Die Klägerin verlangt von der Dienstherrin der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Übernahme ihrer Anwaltskosten von rund 1900 Euro. Das bestätigte am Mittwoch Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer.
Amtshaftungsprozess
Der Amtshaftungsprozess begann am Mittwoch mit der vorbereitenden Tagsatzung. Die Streitparteien waren zu keiner gütlichen Einigung bereit. Die Finanzprokuratur schloss sich als Vertreterin des Bundes dem Rechtsstreit aufseiten des beklagten Landes als Nebenintervenientin an.
Zivilrichter Daniel Mayer erklärte schon am Mittwoch die Verhandlung für geschlossen, da nur eine Rechtsfrage zu beurteilen sei. Sein Urteil wird schriftlich ergehen. Der Richter erörterte, dass nur eine unvertretbare Rechtsansicht zu einer Amtshaftung führe. Bei der Gesetzesauslegung hätten die Behörden Ermessensspielraum.
Beklagtenvertreter Frank Philipp merkte an, wenn jede aufgehobene Behördenentscheidung eine Amtshaftungsklage zur Folge hätte, würde es viele Amtshaftungsprozesse geben. Klagsvertreter Michael Battlogg erwiderte, Behördenmitarbeiter sollten rechtlich besser geschult werden. Sonst sei eben mit Amtshaftungsklagen zu rechnen.