Fußacher Ex-Finanzchef bestreitet alle Vorwürfe

Angeklagter sagte in anhängigem Prozess, er habe Zulagen, Überstundenpauschalen und Überstunden zu Recht erhalten.
Der zweite Verhandlungstag im anhängigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch war am Mittwoch der stundenlangen Befragung des ehemaligen Leiters der Finanzverwaltung der Gemeinde Fußach gewidmet. Am dritten Verhandlungstag soll am Donnerstag der als Zweitangeklagte geführte Fußacher Ex-Bürgermeister einvernommen worden.
Bis zu zehn Jahre Gefängnis
Der unbescholtene Ex-Finanzleiter sagte, er sei nicht schuldig, und bestritt alle Vorwürfe. Dem Erstangeklagten und dem 67-jährigen Ex-Bürgermeister werden in der Anklageschrift Amtsmissbrauch und Untreue zur Last gelegt. Für den Fall von Schuldsprüchen im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Dem damaligen Fußacher Finanzchef wird vorgeworfen, er habe zwischen 2013 und 2020 zu Unrecht Zulagen, Überstundenpauschalen und Überstundenentgelte bezogen. Damit soll er einen Gesamtschaden von rund 250.000 Euro verursacht haben. Der seinerzeitige Bürgermeister soll die rechtswidrigen Zusatzbezüge gewährt oder nicht unterbunden haben. Zudem soll das Gemeindeoberhaupt sich unzulässigerweise eine Funktionsentschädigung von rund 4000 Euro gewährt und der Finanzleiter daran mitgewirkt haben.
Für Personalagenden zuständig
Der 65-jährige Ex-Finanzleiter sagte am Mittwoch, er habe sich die Zusatzbezüge mit Mehrarbeit rechtmäßig verdient. Er habe in der Gemeindeverwaltung zusätzliche Aufgaben übernommen und sei dafür zu recht zusätzlich entschädigt worden. So sei er beispielsweise zeitweise auch für Personalagenden zuständig gewesen.
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Es sei keineswegs so, dass etwa mit Nebenabreden die von der Gemeindevertretung beschlossene Gehaltsobergrenze für Fußacher Gemeindebedienstete umgangen worden sei, gab der Erstangeklagte zu Protokoll.
Zu Unrecht an den Pranger gestellt
Verteidigerin Christina Lindner beantragte schon beim Prozessbeginn am Montag einen Freispruch. Ihr Mandant werde bereits seit 2019 zu Unrecht an den Pranger gestellt.