Klage: Impfschäden durch impfende Ärztin

Klägerin behauptet gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Coronaimpfung zu haben. Sie fordert Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung über Impfrisiken.
Die gerichtliche Aufarbeitung der abgeklungenen Coronapandemie dauert weiterhin an. Am Donnerstag begann am Landesgericht Feldkirch mit der vorbereitenden Tagsatzung ein anhängiger Zivilprozess um behauptete gesundheitliche Schäden durch eine freiwillige Coronaimpfung. Die nächste Verhandlung findet im Oktober mit den Befragungen der Streitparteien und der Zeugen statt. Die Klägerin fordert von der beklagten Frauenärztin 34.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden.
Unzureichend aufgeklärt
Die Ärztin verabreichte der Frau während der Coronapandemie am 16. April 2021 in einer Impfstraße des Landes im Bezirk Bludenz eine Spritze mit einem Coronaimpfstoff in den linken Oberarm. Die Fachärztin habe seine bereits zuvor an Endometriose erkrankte Mandantin unzureichend über mögliche Impfrisiken aufgeklärt, sagt Klagsvertreter Patrick Beichl. Seine Mandantin sei wegen des gespritzten Impfstoffs gesundheitlich schwer geschädigt worden, vor allem in neurologischer Hinsicht.
Abweisung beantragt
Beklagtenvertreter Sanjay Doshi beantragt die Abweisung der Klage schon mit dem Argument der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Denn Schadenersatz für behauptete Impfschäden sei nach dem Impfschadengesetz verwaltungsrechtlich einzufordern. Zudem wendet der Anwalt der Beklagten mangelnde Passivlegitimation ein: Nicht die Ärztin hätte geklagt werden dürfen, sondern das Land Vorarlberg. Dieser Ansicht ist auch Zivilrichterin Elisabeth Walch. Sie sagte, sie sei überzeugt, dass, falls überhaupt, nicht die Ärztin zu haften habe, sondern das Land Vorarlberg. Denn das Land habe im Auftrag des Bundes die Impfstraße betrieben. Zunächst aber, so die Richterin, sei mit medizinischen Gerichtsgutachten abzuklären, ob die von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Schäden tatsächlich auf die Coronaimpfung zurückzuführen seien. Zumal bei der Klägerin Vorerkrankungen vorliegen würden. Die Klägerin führe am Landesgericht auch einen Sozialrechtsprozess. Dabei strebe sie eine Berufsunfähigkeitspension an.
Juristisches Neuland
Bei Impfungen während einer Coronapandemie sei die Aufklärungspflicht eine beschränkte, sagte die Richterin. Vor Impfungen in Impfstraßen hätten Impfwillige einen Aufklärungsbogen erhalten. Mit dem Impfschadenersatzprozess wird juristisch Neuland betreten. Es gebe in Österreich dazu noch keine Rechtsprechung, berichtete die Zivilrichterin.