NS-Wiederbetätigung auch mit „Führerwein“

Verurteilt: 43-Jähriger präsentierte Tattoo, verschickte Bilder mit NS-Symbolen und prahlte zuhause mit Devotionalien.
Wegen der Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der unbescholtene Schichtarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, für eine Bewährungszeit von drei Jahren nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 8100 Euro (180 Tagessätze zu je 45 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Zur Anwendung gelangte die neue, herabgesetzte Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, weil die NS-Symbole nicht vielen Menschen präsentiert wurden. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft. Früher betrug der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Haft.
NS-Symbole an Arbeitskollegen und Gäste gezeigt
Die acht Geschworenen hielten den Angeklagten aus dem Bezirk Dornbirn einstimmig in allen vier Anklagepunkten für schuldig. Demnach schickte der geständige 43-Jährige einem Arbeitskollegen zwei Bilder geschickt, von einer Hakenkreuzfahne und einer Felswand mit einem Hakenkreuz. Zudem sahen zuweilen andere Menschen zwischen 2004 und 2024 das Tattoo mit dem SS-Totenkopf auf einem Unterarm des ehemaligen rechtsradikalen Skinheads.
Darüber hinaus sahen Gäste in der Wohnung des Angeklagten NS-Devotionalien, wie ein CD-Cover mit einem Hakenkreuz oder eine Weinflasche mit der Aufschrift „Führerwein“ und dem Bild von Adolf Hitler.
Verteidiger Hanno Lecher beantragte erfolglos eine Diversion für seinen Mandanten. Das sei wegen der schweren Schuld nicht möglich, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schwurgerichts.
Ermittlungen durch Hackerangriff
Die Ermittlungen begannen, nachdem Hacker einen schwedischen Online-Versandhändler für rechtsradikale Rockmusik angegriffen hatten. So wurde bekannt, dass auch der Vorarlberger zu den Kunden zählte.