Eishockeyverletzung: Klage vom Gericht abgewiesen

Beklagter foulte beim Eishockeyspiel Gegner mit Bodycheck und verletzte ihn dabei schwer. Schadenersatzklage vorerst abgewiesen, weil typisches Sportrisiko nicht erhöht wurde.
Bei einem Eishockeyspiel in einer Vorarlberger Amateurliga wurde der klagende Spieler im Jänner 2020 in Feldkirch vom beklagten gegnerischen Spieler mit einem Check gefoult und dabei schwer verletzt.
Strafrechtlicher Freispruch, zivilrechtliche Niederlage
Der checkende Spieler wurde strafrechtlich 2021 am Bezirksgericht Feldkirch rechtskräftig freigesprochen. Nun wurde die zivilrechtliche Schadenersatzforderung gegen den anwaltlich von Jan Rudigier vertretenen Beklagten am Landesgericht Feldkirch abgewiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann noch mit einer Berufung am Oberlandesgericht Innsbruck bekämpft werden. Die Klagsvertreterin sagte am Freitag auf Anfrage, es sei noch unklar, ob das erstinstanzliche Urteil akzeptiert werde oder nicht.
Urteilsbegründung
Der Zivilrichter begründete seine Entscheidung so: ,,Bei Bodychecks gegen einen den Puck führenden Spieler im Bereich des gegnerischen Tors handelt es sich um eine für Eishockey sportspezifische und typische Gefahr, die dem Kläger auch bekannt war. Dementsprechend sind Körperverletzungen durch übliche leichte oder im Wettkampfverlauf unvermeidbare, typische Regelverstöße bei gegeneinander ausgeübter sportlicher Betätigung nicht rechtswidrig.“
Weiter heißt es: ,,Dem Kläger gelang es nicht zu beweisen, dass das Verhalten des Beklagten, das zum Schaden geführt hat, das mit dem Eishockey-Spiel einhergehende sporttypische Risiko erhöht hat. Da kein (über die sporttypischen Gefahren hinausgehender) Regelverstoß feststellbar war, schließt dies eine Haftung des Beklagten bereits auf der objektiven Ebene aus. Auf die Vorwerfbarkeit des subjektiven Verhaltens war daher nicht mehr einzugehen.“
Der Check des Beklagten wurde vom Schiedsrichter des Eishockeyspiels als Foul gewertet und mit einer Zeitstrafe geahndet.
Forderung nach Schadenersatz und Haftung
Der Beklagte forderte 47.000 Euro an Schadenersatz und die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall. 25.000 Euro entfielen auf Schmerzengeld und 20.000 Euro auf Verdienstentgang.
In der Klage wird damit argumentiert, der Beklagte habe dem damit nicht rechnenden Kläger einen regelwidrigen Check gegen die linke Körperseite versetzt. Daraufhin sei der Kläger zu Sturz gekommen und schwer verletzt worden. Der Beklagte habe eine zu lange Strecke auf dem Eis zurückgelegt und absichtlich Geschwindigkeit aufgebaut, um eine verbotene Körperattacke durchzuführen.