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Rennläufer raste ins Publikum: ÖSV und Skiclub Montafon haften

04.09.2024 • 12:14 Uhr
ABD0025_20240530 – SALZBURG: ++ THEMENBILD ++ Am GelŠnde der Christian-Doppler-Klinik (CDK) wurde ein neuer, grš§erer Hubschrauberlandeplatz errichtet. Am Mittwoch, 29. Mai 2024, fand vor der Inbetriebnahme eine EinsatzŸbung mit EinsatzkrŠften der Salzburger Berufsfeuerwehr, der Exekutive und RettungskrŠften des Roten Kreuzes statt. †bungsannahme war ein Hubschrauber, der beim Landen mit den RotorblŠttern den Boden streift. Im […]
Nach einem Unfall mussten zwei Zuschauer eines Skirennens ins Krankenhaus geflogen werden. APA

Gestürzter Skirennfahrer verletzte bei österreichischer Meisterschaft im Montafon zwei Zuschauer schwer. Weil Fangnetz fehlte, sind Veranstalter schadenersatzpflichtig.

Das Gerichtsurteil dürfte Sicherheitsvorkehrungen für Skirennen verteuern. Denn der Österreichische Skiverband (ÖSV) und der Skiclub Montafon wurden in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wegen der Verletzung der Pistensicherungspflicht zu Schadenersatzzahlungen an zwei verletzte Zuschauer verpflichtet. Weil an der Unfallstelle, die als nicht besonders gefährlich galt, ein Fangnetz fehlte.

Unfall bei Ski-Staatsmeisterschaften

Während des Riesentorlaufs bei den Österreichischen Ski-Staatsmeisterschaften im Montafon kam ein 18-jähriger Tiroler am 23. März 2022 am Hochjoch zu Sturz, nach einem Innenskifehler. Der Skirennläufer schlitterte über die Rennstrecke hinaus auf die Publikumsstrecke. Dort prallte der Rennfahrer gegen ein Ehepaar aus Vorarlberg, das beim Skirennen zusah. Die Rennpiste war von der Publikumspiste nur durch ein Flatterband getrennt.

Die beiden Zuschauer wurden schwer verletzt. Die Verletzten wurden zum Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen.

Gerichtsurteil

Das verletzte Ehepaar forderte in dem Zivilprozess mit Erfolg Schadenersatz. Geklagt wurde nicht der den Unfall verursachende Skirennläufer, sondern der ÖSV und der Skiclub Montafon als Veranstalter des Riesentorlaufs, der als Österreichische Meisterschaft gewertet wurde und auch als FIS-Rennen des Ski-Weltverbands.

Die beklagten Parteien haben den beiden Klägern insgesamt rund 30.000 Euro zu bezahlen und haften bei der Klägerin für allfällige künftige Folgen aus dem Unfall. Das Urteil des Landesgerichts wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig bestätigt.

Sicherheitsmängel in der Kritik

Klagsvertreter Bernhard Ess argumentierte erfolgreich damit, die Rennveranstalter hätten für die Unfallfolgen zu haften, weil sie mit mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen den Skiunfall nicht verhindert hätten. Der Feldkircher Anwalt der Kläger bemängelte, dass die Rennpiste beim Unfallort nicht mit einem Fangnetz, sondern nur mit Absperrbändern abgesichert wurde.

Die beklagten Parteien vertraten den Standpunkt, es habe keine Verpflichtung für ein Fangnetz gegeben, weil am Unfallort nicht mit einer Kollision zu rechnen gewesen sei. Der Rennläufer sei wider Erwarten nicht den Hang abwärts gerutscht, sondern rund 70 Meter weit quer den Hang entlang. Nach dem Unfall sei vor dem vier Tage später dort stattfindenden Riesentorlauf der Damen am Unfallort ein Fangnetz angebracht worden.