Kampf gegen Greenwashing bleibt schwierig

Greenwashing ist und bleibt ein Problem: Trotz erster Gerichtserfolge gegen große Marken bleibt die geplante EU-Richtlinie auf Eis. Für Unternehmen heißt das: Irreführende Umweltversprechen können teuer werden.
Von Christof Flatz
neue-redaktion@neue.at
Eigentlich wollte die Europäische Union mit der Green Claims Directive eine längst überfällige Richtlinie auf den Weg bringen, um klare und transparente Standards für die Nutzung von „grünen“ Versprechen bei Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Die Regelung sollte sicherstellen, dass nur noch solche Werbeaussagen zulässig sind, die auch wissenschaftlich belegbar sind. Doch im Juni zog die EU-Kommission dann die Bremse: Die neue Richtlinie würde nach Einschätzung der Kommission zu viel Bürokratie für Kleinstunternehmen verursachen. Eine Verabschiedung ist damit bis auf Weiteres unsicher, ein Inkrafttreten frühestens 2027 möglich.
Immerhin legt die bereits 2024 verabschiedete Empowering Consumers Directive allgemeine Verbraucherschutzregeln fest und verbietet irreführende Umwelt-Claims. Auf nationaler Ebene greifen im Moment bestehende Gesetze wie das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das irreführende Werbung untersagt.
Die Realität zeigt: Greenwashing bleibt ein Problem. Denn trotz aller Verbote werben Unternehmen weiter mit Umweltvorteilen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht regelmäßig juristisch gegen irreführende Umweltversprechen vor – mit ersten Erfolgen: Apple darf drei seiner Smartwatches nicht mehr als „CO₂-neutral“ bewerben, denn das zugrunde liegende Kompensationsprojekt in Paraguay ist zeitlich zu kurzfristig abgesichert. Nur 25 Prozent der Flächen sind langfristig gepachtet, der Rest könnte in wenigen Jahren wieder abgeholzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber Apple droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fall, wenn der irreführende Zusatz weiterverwendet wird.
Die deutsche Lufthansa darf ihre „Offset-Flug“-Option nicht mehr als klimaneutral bewerben. Laut Gericht decken die Kompensationsmodelle nur einen Bruchteil der tatsächlichen Klimawirkungen ab. Auch hier klagte die DUH. Die Lobbyorganisation ist überzeugt, dass Flugreisen mit am gravierendsten sind, was die Belastung des Klimas angeht. Hier gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, sei daher besonders verwerflich. Dem Sportartikelkonzern Adidas wurde untersagt, sich als „klimaneutral bis 2030“ auszuweisen, da keinerlei konkrete Angaben zur Erreichung dieses Ziels gemacht wurden. Die EU will Greenwashing eindämmen, doch der Weg ist steinig. Dennoch müssen sich Unternehmen darauf einstellen, dass Gerichte und NGOs zunehmend gegen nicht belegbare Umweltversprechen vorgehen – mit hohen Strafen und Reputationsrisiken.