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55-Jähriger soll Mädchen mehrfach schwer missbraucht haben: Was im Prozess bisher bekannt wurde

HEUTE • 12:54 Uhr
55-Jähriger soll Mädchen mehrfach schwer missbraucht haben: Was  im Prozess bisher bekannt wurde
Der Missbrauchsprozess ist bis 16 Uhr anberaumt.

Landesgericht Feldkirch: Angeklagter räumt sexuelle Handlungen ein, diese seien jedoch freiwillig und einvernehmlich gewesen. Zudem habe das Mädchen Geld verlangt. Das mutmaßliche Opfer, dessen Einvernahme derzeit per Video zugespielt wird, lebt mittlerweile als Mann.

Am Landesgericht Feldkirch muss sich derzeit ein 55-jähriger Mann aus dem Bezirk Feldkirch wegen mehrerer schwerer Sexualdelikte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bisher unbescholtenen, zweifachen Vater vor, über mehrere Jahre hinweg sexuelle Handlungen an einem Mädchen gesetzt zu haben. Die Tatvorwürfe betreffen Zeiträume, in denen das Opfer zunächst noch unmündig, später Jugendliche gewesen sein soll.

Laut Anklage soll es unter anderem zu Oral- und Geschlechtsverkehr gekommen sein. Der Beschuldigte räumte sexuelle Handlungen ein, bestritt jedoch jede Form von Zwang. Alle Handlungen seien einvernehmlich gewesen, erklärte er. Man habe sich mehrfach privat getroffen, zunächst in seiner Wohnung, später unter anderem in seinem Auto auf Parkplätzen sowie im Wald. Für die sexuellen Kontakte habe das Mädchen Geld verlangt.

55-Jähriger soll Mädchen mehrfach schwer missbraucht haben: Was  im Prozess bisher bekannt wurde
Anwältin Eva Müller vertritt das mutmaßliche Opfer. NEUE

Eine Frage des Alters

Der Mann bestreitet ausdrücklich, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, bevor das Opfer das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Dieser Punkt ist rechtlich zentral, da bei schwerem sexuellem Missbrauch unmündiger Personen eine Strafdrohung bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen ist. Der Beschuldigte betonte vor Gericht, er könne den Beginn der sexuellen Kontakte zeitlich genau einordnen. Zur Begründung führte er an, dass sein Sohn in diesem Zeitraum eingeschult worden sei, weshalb sich dieses Jahr für ihn klar eingeprägt habe. Der erste sexuelle Kontakt habe demnach erst stattgefunden, als das Opfer bereits 15 Jahre alt gewesen sei.

Dies schien zugleich der einzige Punkt zu sein, an den sich der Mann konkret erinnern konnte. Bei Fragen zur Häufigkeit der Treffen und sexuellen Handlungen erklärte der Beschuldigte hingegen wiederholt, er könne sich nicht mehr genau erinnern. Auf mehrfache und hartnäckige Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Lea Gabriel machte er unterschiedliche Angaben und verstrickte sich dabei in Widersprüche.

55-Jähriger soll Mädchen mehrfach schwer missbraucht haben: Was  im Prozess bisher bekannt wurde
Verteidiger German Bertsch. NEUE

Mutmaßliches Opfer passte auf Kinder des Angeklagten auf

Die Eltern des Opfers und die Familie des Angeklagten hatten in derselben Wohnanlage gewohnt und einander dort kennengelernt. In weiterer Folge sei das Mädchen regelmäßig zum Beschuldigten nach Hause gekommen, um zu Babysitten. In diesem Zusammenhang sei es dann auch zu den ersten sexuellen Handlungen gekommen. Die Initiative soll dabei stets vom Mädchen ausgegangen sein, sagt der Angeklagte.

Staatsanwalt Johannes Hartmann machte im Verfahren deutlich, dass er der Darstellung des Angeklagten keinen Glauben schenkt. Das Opfer habe bei seinen Aussagen einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Diese Einschätzung werde auch durch ein psychiatrisches Gutachten gestützt. Dieses habe eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Der Staatsanwalt konfrontierte den Angeklagten im Laufe des Prozesses auch mit Chatnachrichten, wonach das mutmaßliche Opfer den Angeklagten darüber informierte, dass er nicht mehr so weitermachen wolle. Konkret schrieb das Opfer: “Ich war damals Zwölf, schämst du dich nicht?”

55-Jähriger soll Mädchen mehrfach schwer missbraucht haben: Was  im Prozess bisher bekannt wurde
Vorsitzende Richterin Lea Gabriel und Beisitzer Alexander Wehinger. NEUE

Opfer lebt mittlerweile als Mann

Im Verfahren wurde auch bekannt, dass sich das Opfer sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hat und mittlerweile als Mann lebt. Im Zuge dieser Behandlung, so war am Rande der verhandlung zu erfahren, seien die mutmaßlichen Missbrauchstaten Thema geworden. Dem Opfer sei daraufhin geraten worden, Anzeige zu erstatten.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach Abschluss der Einvernahme des Beschuldigten begann am späten Vormittag die Abspielung der kontradiktorischen Einvernahme des mutmaßlichen Opfers. Die Einvernahme wurde bereits im Ermittlungsverfahren durchgeführt, um dem Opfer eine wiederholte Befragung zu ersparen.

Sowohl Verteidiger Bertsch als auch die Privatbeteiligtenvertreterin Eva Müller hatten beantragt, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen. Diesem Antrag folgte der Schöffensenat jedoch nicht. Die Öffentlichkeit wurde lediglich für die Abspielung der kontradiktorischen Einvernahme des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen. Das Video dauert rund zweieinhalb Stunden. Danach wird die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die NEUE wird weiter berichten.