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Alpe Krähenberg: Bescheid mit Signalwirkung und Kripo-Ermittlungen

04.05.2026 • 16:25 Uhr
Alpe Krähenberg: Bescheid mit Signalwirkung und Kripo-Ermittlungen
Die Alpe Krähenberg in Sibratsgfäll hat nun möglicherweise ein Ablaufdatum erhalten. Jetzt liegt die Causa beim Landesverwaltungsgericht. Bei der Staatsanwaltschaft liegt ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt. Hartinger, Dünser, SKBGL

In der Causa „Alpe Krähenberg“ gibt es neue Entwicklungen. Die Gemeinde beziehungsweise die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald hat einen weiteren Bescheid erlassen, zudem ermittelte das Landeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Der Abschlussbericht liegt inzwischen vor.

Nach der NEUE vorliegenden Informationen wurde bereits vor mehreren Wochen von der Baubehörde der Gemeinde Sibratsgfäll, Bürgermeister Martin Bereuter, ein Bescheid über die Zurückweisung des Bauvorhabens für das Gebäude der Alpe Krähenberg erlassen: „Selbst mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen kann dieser Mangel (der zur Zurückweisung führte, Anm.) nicht behoben werden“, heiße es im Bescheid, wie der Rechtsvertreter des Bauherrn mitteilte. Und weiter heiße es im Spruchpunkt II, falls die Bescheide rechtskräftig würden: „Gemäß § 40 Abs. 2 Baugesetz, wird die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes und somit der vollständige Abbruch des ohne Baubewilligung errichteten Alpgebäudes „Alpe Krähenberg” samt den umliegenden befestigten … binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechtskraft des Spruchpunktes dieses Bescheides verfügt. Das Gelände ist in den ursprünglichen Zustand zu versetzen und standortgerecht zu begrünen.“

Kein Verkauf möglich

Das Gebäude hätte um mehr als sechs Millionen Euro den Eigentümer wechseln sollen, vom Werbeunternehmer Richard Morscher zum Industriellen Christian Beer. Der Kauf kam jedoch nicht zustande, da für das errichtete Alpgebäude, den Carport sowie den Löschwasserteich keine Baugenehmigung vorliegt. Grund dafür ist, dass vom ursprünglich genehmigten Bau abgewichen wurde. Der Bauherr weist diesen Vorwurf zurück.

Alpe Krähenberg: Bescheid mit Signalwirkung und Kripo-Ermittlungen

„Wir als Gemeinde und ich als Baubehörde wollen in dieser Causa keinen Fehler machen und halten uns mit der Baurechtsverwaltung an die Gesetze und sind zum Tätigwerden verpflichtet.“

Martin Bereuter, Bürgermeister Sibratsgfäll

Rechtsanwalt Wilhelm Klagian, der den Bauwerber Richard Morscher vertritt, bestätigte den Erhalt der Bescheide und erklärte, dass gegen beide fristgerecht Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben wurde. Bürgermeister Martin Bereuter hatte im Vorfeld damit gerechnet. Damit ist nun das Landesverwaltungsgericht am Zug, die Gemeinde vorerst nicht weiter involviert. Aufgrund einer geänderten Sachlage seien mittlerweile zudem neue Anträge gestellt worden, so Klagian. Grundlage dafür sei das bereits vorliegende und nun nochmals verschriftlichte Betriebskonzept, ergänzt um den Antrag auf Genehmigung von Urlaub auf dem Bauernhof. Eingebracht worden seien Anträge auf Genehmigung von Planabweichungen sowie gegebenenfalls auf Erteilung einer Baubewilligung.

Ermittlungsverfahren

Bereits in der Vergangenheit hat die NEUE bei der Staatsanwaltschaft zum Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen den früheren Bürgermeister Konrad Stadelmann nachgefragt. Die Behörde bestätigte damals ein laufendes Ermittlungsverfahren, machte darüber hinaus jedoch keine weiteren Angaben. Mittlerweile hat die NEUE in Erfahrung gebracht, dass as Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt und zumindest eine Person befragt wurde. Dieser Umstand ist insofern von Bedeutung, weil damit einer drohenden Verjährung der Boden entzogen wurde. Im Verwaltungsstraferkenntnis vom letzten Jahr gegen den Bauwerber, Richard Morscher, wird klar darauf hingewiesen, dass die Baubehörde in „rechtswidriger Weise“ handelte und weiter: „Durch eine Art konkludentes Verhalten der Bauaufsichtsbehörde kann weder die fehlende Baubewilligung ersetzt werden noch das Recht und die Pflicht der Baubehörde zur Erlassung des Beseitigungsauftrages untergehen.“ Der jetzige Bürgermeister, Martin Bereuter, musste also einen Bescheid erlassen. Alt-Bürgermeister Stadelmann, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, reagierte nicht auf eine Anfrage der NEUE.

Alpe Krähenberg: Bescheid mit Signalwirkung und Kripo-Ermittlungen

„Der Abschlussbericht der Polizei wird nun einer Prüfung unterzogen, wobei in weiterer Folge festgestellt werden wird, ob es noch weiterer Ermittlungsschritte bedarf oder die Causa entscheidungsreif ist.“

Karin Dragosits, Staatsanwaltschaft Feldkirch

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch teilt auf Anfrage mit, dass „zumindest derzeit gegen eine Person“ ermittelt wird. Die mit den Ermittlungen beauftragte Polizei habe einen Abschlussbericht vorgelegt. „Dieser wird nun einer Prüfung unterzogen, wobei in weiterer Folge festgestellt werden wird, ob es noch weiterer Ermittlungsschritte bedarf oder die Causa entscheidungsreif ist. Von einer Verjährung wird derzeit nicht ausgegangen“, so Karin Dragosits, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Bauherr Richard Morscher wurde seinen und Klagians Angaben zufolge nicht befragt.

Verwaltungsstrafverfahren

Von einem möglichen Strafverfahren gegen Alt-Bürgermeister Stadelmann ist ein Verwaltungsstrafverfahren zu unterscheiden. Dieses richtete sich gegen den Bauherrn Richard Morscher und ist bereits rechtskräftig abgeschlossen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg entschied am 30. Juli 2025 als Berufungsinstanz und reduzierte die von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte Strafe von 20.000 Euro auf 7.700 Euro. Inhaltlich stellte das Gericht fest, dass der Bauherr in wesentlichen Punkten von der genehmigten Planung abgewichen ist. Betroffen waren unter anderem die Lage des Gebäudes, dessen Höhe sowie die Nutzung im Inneren, insbesondere eine deutliche Ausweitung der Wohnflächen. Insgesamt bewertete das Gericht das errichtete Gebäude rechtlich als etwas anderes als das ursprünglich genehmigte Vorhaben. Damit lag aus Sicht des Gerichts ein Bau ohne entsprechende Bewilligung vor. Der relevante Zeitraum erstreckt sich laut Erkenntnis von März 2013 bis April 2015 sowie erneut von Februar 2024 bis Februar 2025. Das Gericht ging von Vorsatz aus, also davon, dass bewusst so gebaut wurde und nicht bloß fahrlässig. Es hielt fest, dass sich zwar die innere Tatseite, also die Einstellung des Bauherrn zu seinem Verhalten, geändert habe. Das rechtswidrige Verhalten sei jedoch nach außen nicht beendet worden, da das nicht genehmigte Bauwerk weiterhin bestand.

Wie weiter?

Nach Angaben von Rechtsanwalt Klagian wurde gegen die Bescheide fristgerecht Beschwerde eingebracht, über die nun das Landesverwaltungsgericht entscheidet. Dieses hat sich bereits im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens mit dem „komplexen Sachverhalt“ befasst und ein entsprechendes Erkenntnis gefällt. Daher ist anzunehmen, dass weiterhin von einem sogenannten „aliud“ ausgegangen wird und der Beschwerde inhaltlich wohl nicht stattgegeben wird. Ob Verfahrensmängel vorliegen, wird sich zeigen. Klagian zufolge wird weiterhin auf eine Einigung hingearbeitet, wie ein rechtlich zulässiger und wirtschaftlich sinnvoller Rückbau erfolgen könnte, um einen vollständigen Abbruch zu vermeiden.

Alpe Krähenberg: Bescheid mit Signalwirkung und Kripo-Ermittlungen
Der Rechtsvertreter des Bauherrn Richard Morscher, Wilhelm Klagian, will nicht aufgeben und hat Beschwerde gegen die neuerlichen Bescheide erhoben. Er hofft weiter mit seinem Mandanten auf eine Baugenehmigung für ein teilweise rückzubauendes Gebäude. 

Schadenersatz bei Abbruch?

Klagian erklärte schon früher, dass er für seinen Mandanten im Falle eines rechtlich notwendigen Abbruchs des Gebäudes sich an der Gemeinde schadlos halten möchte, weil der Bürgermeister als Baubehörde die Planabweichungen immer „abzeichnete“ und Bescheid wusste, was gebaut werde. Nach Einschätzung eines mit der Materie vertrauten Juristen, der namentlich nicht genannt werden möchte, sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage jedoch eher gering. Hintergrund ist, dass bereits im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts von einem schuldhaften Verhalten des Bauwerbers ausgegangen wurde.

Hintergründe offen

In diesem Fall wurde durch ein rechtskräftiges Straferkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ein rechtswidriges Vorgehen festgestellt, das auch die Baubehörde unter der damaligen Verantwortung von Bürgermeister Konrad Stadelmann betrifft. Die Hintergründe sind derzeit noch offen und könnten erst im Rahmen eines allfälligen Strafverfahrens geklärt werden.

Die Anwendung des Baugesetzes gilt als komplex und stellt insbesondere kleinere Gemeinden vor entsprechende Herausforderungen. Insofern haben die Gemeinden des Bregenzerwaldes die richtige Entscheidung getroffen und sich fast vollständig einer professionellen Baurechtsverwaltung angeschlossen. Diese verhindert im besten Falle nicht nur verwaltungsrechtliche Fehler, sondern schiebt auch einen Riegel zwischen die persönliche Nähe von Bauwerber und Baubehörde. Diese war in diesem Fall schon durch die Beauftragung des Unternehmers und zugleich Bürgermeisters, Konrad Stadelmann, gegeben. Während in einem ähnlich gelagerten Fall im Tiroler Uderns nun auf eine Lösung durch das Land Tirol gewartet wird, verhält sich das Land Vorarlberg in diesem Fall auffallend ruhig. Ob diese Causa auch auf andere ähnlich gelagerte Alpbauten eine Auswirkung haben wird, wird sich weisen.  

Kurt Bereuter

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