“Ich war ein anderer Mensch”: 23-Jähriger verletzte Polizisten schwer

Nach Polizeieinsatz in Feldkirch: Angeklagter bekannte sich schuldig, kann sich laut eigenen Angaben aber an nichts mehr erinnern.
“Der Angeklagte sitzt hier, als ob er kein Wässerchen trüben könnte, wie ein Lämmchen. Aber er hat sich aufgeführt wie ein Berserker.“ Staatsanwältin Karin Drogosits glaubte dem 23-jährigen Angeklagten seine Erinnerungslücken nicht. Der Pakistaner zeigte sich am Landesgericht Feldkirch zwar voll geständig und entschuldigte sich bei den verletzten Polizeibeamte, erklärte aber gleichzeitig, sich an große Teile der Ereignisse nicht erinnern zu können.
Polizeieinsatz in Feldkirch
Verhandelt wurde ein Vorfall vom 7. Februar dieses Jahres bei der Johanniterkirche in Feldkirch. Nach einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern schritt die Polizei ein. Laut Anklage verweigerte er die Mitwirkung, schlug mit der Faust zu, wehrte sich gegen die Festnahme, riss sich los und versuchte zu flüchten. Im weiteren Verlauf soll er gegen Polizeibeamte getreten und um sich geschlagen haben. Dabei wurden drei Beamte verletzt.
Der Angeklagte, der eine Kochlehre absolviert hat und derzeit ohne Beschäftigung ist, führte sein Verhalten auf Alkohol, Cannabis und erstmals konsumiertes Kokain zurück. Bei einer Feier im Bereich der Tostner Kirche habe er zwei Joints geraucht und zum ersten Mal Kokain probiert. „Ich bereue das sehr und bedaure, was passiert ist“, sagte er. Als ihm im Verfahren Videoaufnahmen gezeigt worden seien, sei er schockiert gewesen. „Ich war damals ein anderer Mensch.“
Verfahrenshelfer Hans Christian Obernberger verwies auf den bisherigen Lebensweg des Angeklagten. Dieser habe sich bemüht, in Österreich Fuß zu fassen, eine Kochlehre absolviert und gearbeitet. Die Tat sei mit seinem sonstigen Lebenswandel nicht in Einklang zu bringen.
Schwere Verletzungen
Die als Zeugen einvernommenen Beamten schilderten die Folgen des Einsatzes. Ein Polizist musste ambulant behandelt werden, war im Krankenstand und trug zeitweise eine Schiene. Er habe den Angeklagten trotz dessen Beeinträchtigung als zeitlich und örtlich orientiert wahrgenommen. Ein weiterer Beamter erlitt mehrere Prellungen. Die Entschuldigung des Angeklagten nehme er derzeit nicht an, erklärte er vor Gericht. Besonders schwer verletzt wurde eine Polizistin. Sie fiel sieben Wochen lang aus. Der Angeklagte sei zwar beeinträchtigt gewesen, habe aber auf Anweisungen reagiert und gewusst, was er tue, sagte die Zeugin.
Richter Dietmar Nußbaumer hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Er verurteilte den Mann zu 300 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Die Hälfte der Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro wurde bedingt nachgesehen. Strafmildernd wertete er das reumütige Geständnis, den ordentlichen Lebenswandel sowie den Umstand, dass die Tat im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten stehe. Eine Diversion komme angesichts der Schwere der Schuld nicht mehr in Betracht. Das Urteil ist rechtskräftig.