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Erste Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

29.03.2023 • 13:10 Uhr
Die klimaaffinen Seniorinnen sehen sich in ihren Menschenrechten verletzt
Die klimaaffinen Seniorinnen sehen sich in ihren Menschenrechten verletzt Greenpeace/KlimaSeniorinnen Schweiz

“KlimaSeniorinnen” aus der Schweiz klagen mit der Unterstützung von Greenpeace Recht auf Leben und Gesundheit ein.

Die Klage (“Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. gegen die Schweiz, Application no. 53600/20”) liegt auf dem Tisch: Die “KlimaSeniorinnen Schweiz” und vier weitere Einzelklägerinnen schreiben heute mit der ersten Anhörung einer Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in Frankreich Geschichte.

“Verletzung der Menschenrechte”

Unterstützt von Greenpeace Schweiz kämpfen sie für ihr Recht auf Leben und Gesundheit. “Nicht genug zu tun, um den globalen Temperaturanstieg unter 1,5 Grad Celsisus zu halten, ist eine Verletzung der Menschenrechte. Wir klagen, weil unsere Regierung die Klimakatastrophe nicht ernst genug nimmt. Der starke Anstieg an Hitzewellen macht uns ältere Frauen krank”, so Anne Mahrer, Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen. Der Fall wird ein Präzedenzfall für alle 46 Staaten des Europarates sein und darüber entscheiden, ob und inwieweit ein Land wie die Schweiz seine Treibhausgasemissionen strenger reduzieren muss, um die Menschenrechte zu schützen.

Klage ging 2020 ein

Die 2038 Seniorinnen für Klimaschutz aus der Schweiz haben bereits 2020 ihre Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt, weil ihr Leben und ihre Gesundheit durch die von der Klimakrise verursachten Hitzewellen bedroht sind. Der EGMR hat den Fall vorgereiht und wird ihn vor der Großen Kammer des Gerichts mit 17 Richtern verhandeln.

 

“Ältere Frauen sind extrem anfällig für die Auswirkungen von Hitze. Es gibt stichhaltige Beweise dafür, dass sie einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind, an den Folgen von Hitze zu sterben oder zu erkranken. Der Staat muss das Recht auf Leben, Gesundheit und Wohlergehen der Bevölkerung laut Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützen. Die durch die Klimakrise verursachten Schäden und Risiken reichen bereits jetzt aus, um diese Verpflichtung auf Schutz in Anspruch zu nehmen”, erklärt Cordelia Bähr, Juristin der Seniorinnen für Klimaschutz Schweiz.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll auf Grundlage dieser und zwei weiterer Klagen entscheiden, ob und inwieweit Staaten die Menschenrechte verletzen, wenn sie keine Maßnahmen gegen die Klimakrise setzen. Dies würde weitreichende Folgen haben. Das Gericht spricht damit ein Grundsatzurteil, das für alle Mitgliedstaaten des Europarats einen verbindlichen Präzedenzfall darstellt.

Das Urteil wird frühestens Ende 2023 erwartet.