Kärnten

Wegen Wolfsverordnung: Jagdreferent angezeigt

27.07.2023 • 17:19 Uhr
Wegen Wolfsverordnung: Jagdreferent angezeigt
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Die Wolfsverordnungen widerspreche eindeutig der FFH-Richtlinie und der Aarhus Konvention, so der VGT.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben. Die Tierschützer werfen den Zuständigen Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im Juni festgestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können.

Konkret ging es um die niederösterreichische Fischotterverordnung. Der Entscheidung zufolge müssten anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden. Zudem müssten österreichische Behörden und Gerichte für einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sorgen. Umweltschutzorganisationen fordern eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern, Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. seien nicht rechtskonform, hieß es. Der Wiener Tierschutzverein hat in der Folge eine Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht.

In seiner nun angekündigten Anzeige gegen Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) nimmt VGT-Obmann Martin Balluch Bezug auf die VwGH-Entscheidung vom Juni. “Obwohl das Erkenntnis des VwGH (…) die Rechtswidrigkeit dieser Entnahme-Verordnungen, aufgrund der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten anerkannter Umweltorganisationen im Bereich des EU-Umweltrechts, aufzeigt, ist die Verordnung weiter Bestandteil der geltenden Rechtsordnung”, heißt es in der Anzeige. Gruber habe wissentlich eine rechtswidrige Wolfsverordnung erlassen, so der Vorwurf.

“Von Rechtskonformität überzeugt”

Anders sieht man die Sache in der Kärntner Landesregierung. “Wir sind von der Rechtskonformität unserer Wolfs-Verordnung überzeugt. Sie wird weiter vollzogen”, heißt es auf APA-Anfrage aus Grubers Büro. Die Wolfs-Verordnung sei einem mehrwöchigen öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen worden: “Somit hatten und haben natürlich auch anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit, sich an der Entstehung von Verordnungen im Bundesland Kärnten inhaltlich zu beteiligen.” Bezüglich der aktuellen VwGH-Entscheidung sei die zuständige Abteilung der Ansicht, dass es dabei nicht um die Einbindung bei jeder Entnahmemöglichkeit laut Verordnung geht, sondern um die Frage der Einbindung von Umweltorganisationen bei der Erlassung der Verordnung selbst. Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist die angekündigte Anzeige noch nicht eingegangen.

Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedete, welche die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden “Schadwölfe”, die auf Almen Tiere reißen, und “Risikowölfe”, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mit Hilfe der Verordnung “Ausnahmen von den Schonvorschriften” gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet. Bescheide für den Einzelfall werden dabei nicht erlassen, es werden lediglich die zuständigen örtlichen Jäger sowie Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde “informiert”, wie es heißt.

“Absurde Vorstellungen”

In Tirol betrifft die angekündigte Anzeige den zuständigen Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Seine Landespartei reagierte am Donnerstag scharf darauf. ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf sprach von “absurden Vorstellungen” der heimischen Tierschützer, die einmal mehr zeigen würden, “wie weit fernab jeglicher Realität diese grünen Hitzköpfe leben.” “Präventivhaft dafür zu fordern, dass jemand seinen Job als Politiker gut macht und sowohl Menschen als auch Alm- und Landwirtschaft schützt, ist absurd, lebensfremd und für mich absolut nicht nachvollziehbar”, so Wolf. Für die Verantwortlichen in Tirol stünden “Menschenleben an oberster Stelle und Tierschützer sollten auch was den Tierschutz bei Weidetieren, die von Wölfen im Blutrausch gerissen werden, nicht länger die Augen verschließen.”

In Salzburg sieht die zuständige LHStv. Marlene Svazek (FPÖ) der Anzeige “eines bereits verurteilten Aktivisten” (Balluch, Anm.) gelassen entgegen. “Es handelt sich um ein rein-aktivistisches Manöver des Spendenkeilers, dessen Aktionismus bereits in der Vergangenheit eine Sicherheitsgefährdung dargestellt hat”, teilte sie in einer schriftlichen Stellungnahme der APA mit. Ihre Aufgabe in der Landesregierung liege hingegen klar im Schutz des Lebensraumes Salzburg für Tier und Mensch.